Schockanrufe in St. Wendel und Marpingen – Betrüger erbeuten mehrere tausend Euro

St. Wendel/Marpingen. In einem Telefonat spielen Betrüger gekonnt vor, ein angebliches Familienmitglied (meistens ein Kind) sei in einer Notlage und benötige dringend eine größere Summe Geld. Als Grund für die Notlage wird oftmals ein schwerer Verkehrsunfall oder ein anderer tragischer Vorfall vorgegaukelt. Das Geld werde für eine dringend erforderliche Behandlung / Operation oder das laufende Verfahren benötigt. Oft noch während des Telefonats erscheinen „Boten“ an der Haustür und erkundigen sich nach dem Bargeld.
Gleich zwei Mal innerhalb von zwei Tagen musste nun die St. Wendeler Polizei solche sogenannte Schockanrufe verzeichnen.
Der erste Anruf erreichte eine Familie aus der Marienstraße in St .Wendel, am Sonntag, dem 3. August, gegen 16 Uhr. Es meldete sich der bislang unbekannte Täter und teilte zunächst der Geschädigten mit, dass ihr Sohn ein Mädchen angefahren habe. Dieses sie dabei schwer verletzt worden. Am Telefon sei der Rechtsanwalt des Mädchens. Um das Verfahren zu regeln würden mehrere Tausend Euro benötigt. Die Geschädigte antwortete, dass sie nur 3000€ zu Hause hätte. Der Rechtsanwalt antwortete daraufhin, dass dies für den Anfang ausreichend sei und er in der Folge das Geld abholen kommen würde. Im Anschluss erschien eine männliche Person bei der geschädigten Familie, verlangte das Geld und bekam dieses auch ausgehändigt.

Der zweite Fall ereignete sich am Dienstag, dem 5. August. Hier erhielt eine Frau aus Marpingen gegen 13 Uhr einen Anruf. Anrufer war eine angebliche Rechtsanwaltskanzlei. Um ein Gerichtsverfahren zu umgehen, sollte sie sofort 3000 € auf ein Konto bei Western Union überweisen. Es wurde eine Frist von 1,5 Stunden gesetzt. Die Überweisung sollte nur bei der Postbank in Auftrag gegeben werden.
Die Geschädigte holte sich Rat im familiären Umfeld und zahlte nicht.

DIE POLZEI BITTET wenn Sie einen solchen Anruf erhalten

• Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte, Rechtsanwälte, Polizeibeamte oder Behördenvertreter usw. ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
• Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein, prägen Sie sich jedoch die Stimme und sprachlichen Besonderheiten des Anrufers ein.
• Notieren Sie sich die Telefonnummer des Anrufers, sofern sie in Ihrem Telefon angezeigt wird.
• Wenn Sie zu einem Rückruf aufgefordert werden rufen sie nicht zurück!
• Geben Sie kein Geld in fremde Hände!
• Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre nächste Polizeidienststelle. Der Polizeinotruf 110 ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.

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