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Walter H. wieder auf freiem Fuss

Walter H. aufgrund des heutigen Gerichtsbeschlusses des Landgerichtes Saarbrücken aus der forensischen Klinik in Merzig entlassen

Die Polizei fühlt sich verantwortlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

„Im Fall Walter H. ist die Polizei allerdings an gerichtliche Beschlüsse und insbesondere an das aktuell vorliegende psychiatrische Gutachten, welches im Zusammenhang mit dem Therapieunterbringungsverfahren erstellt wurde, gebunden. Das Gefahrenpotential, das von Walter H. ausgeht, wird dort deutlich niedriger eingeschätzt als in der Vergangenheit. Für die saarländische Polizei besteht daher keine Möglichkeit einer neuerlichen Observation. Bezüglich der Einhaltung der Auflagen arbeiten wir eng mit dem Justizministerium zusammen“, so Landespolizeipräsident Norbert Rupp.

Der nach seiner Haft nachträglich in Sicherheitsverwahrung genommene Mann kam aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Mai 2010 auf freien Fuß. Beamte der saarländischen Polizei überwachten seit dieser Zeit den weiterhin als äußerst gefährlich eingestuften Mann „rund-um-die-Uhr“, bis er im September 2011 auf Grundlage des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG) in die forensische Klinik Merzig eingeliefert wurde.

Gegen diese Unterbringung legte Walter H. Verfassungsbeschwerde ein. Dieser Beschwerde gab das BVerfG statt, sodass Walter H. am heutigen Tag aufgrund der Entscheidung des Landesgerichtes Saarbrücken frei kam.

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