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3 Kinder von einem Mann verfolgt – Grenzüberschreitender Polizei Einsatz in Großrosseln

In den frühen Abendstunden des 24.09.2013 kommt es im Grenzbereich Großrosseln-Naßweiler, St. Nikolaus und Karlsbrunn zu Frankreich zu einem größeren, grenzüberschreitenden Polizeieinsatz.

 

Anlass ist der Notruf eines französischen Kindes, welcher gegen 18:00 Uhr bei der Police Nationale in  Freyming-Merlebach eingeht. Hier schildert ein Mädchen, dass es sowie zwei weitere Kinder in Frankreich von einem Mann verfolgt worden und sich in den grenznahen Wald geflüchtet seien. In diesem habe man sich nun verirrt.

 

Zum Zeitpunkt des Einganges des Notrufes ist nicht bekannt, ob sich die Kinder auf deutschem oder französischem Hoheitsgebiet befinden.

 

Die französische Polizei verständigt daraufhin die Polizeiinspektion Völklingen.

 

Sowohl von französischer als auch von deutscher Seite aus werden umgehend Such- und Fahndungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt.

Zahlreiche Polizisten, Feuerwehrleute und Diensthunde beider Länder beginnen bei einsetzender Dämmerung ungeachtet der Landesgrenze mit Suchmaßnahmen in dem weitläufigen Waldbereich.

 

Parallel hierzu versucht man mittels Einsatz von technischen Mitteln den möglichen Aufenthaltsort der Kinder näher zu bestimmen.

 

Auch Jäger, welche zu diesem Zeitpunkt in dem Waldgebiet nahe Karlsbrunn eine Jagd durchführen, beteiligen sich umgehend an der Suche.

Die Maßnahmen werden von Seiten der PI Völklingen koordiniert.

 

Gegen 20:45 Uhr können die aus Frankreich stammenden Vermissten (Mädchen im Alter von 13, 12, und 11 Jahren) schließlich von einem Jäger festgestellt werden. Die Kinder hatten sich im Wald auf einen Hochsitz zurückgezogen und waren sehr verängstigt.

Der hilfsbereite Retter, ein 57 Jähriger aus Großrosseln-Emmersweiler, nimmt sich der Kinder an und bringt sie zur Grenze nach Frankreich. Hier werden die Vermissten bereits von ihren erleichterten Eltern erwartet.

 

Ermittlungen zum zugrunde liegenden Anlass werden nun durch die französische Polizei geführt.

 

Der umgehende grenzübergreifende und letztlich zeitnah zum Erfolg führende Polizeieinsatz war erst durch den sog. „Prümer Vertrag“ möglich geworden. Dieser wurde im Jahr 2005 im rheinland-pfälzischen Prüm, u.a. zwischen den Ländern Frankreich und Deutschland, abgeschlossen.

Dieses Vertragswerk ermächtigt bei Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben die Beamten der Vertragsstaaten zur sofortigen gegenseitigen Unterstützung.

 

Hinweis:

Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der Polizei. blaulichtreport-saarland.de ist für den Inhalt nicht verantwortlich.

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