Landesbetrieb für Straßenbau trifft Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Amphibienwanderungen

Amphibien leben während ihrer alljährlichen Wanderung aus dem Winterquartier zu den Laichgewässern gefährlich. Sie kreuzen Verkehrswege und bringen damit sich selbst und die Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Die Sperrung von Straßen ist ein effektiver und einfacher Weg zum Schutz von Verkehrsteilnehmern und Tieren während der Wanderungen. Straßensperrungen als schwerster Eingriff in den Verkehrsfluss sind aber nur dort vorgesehen, wo es die Bedeutung der Straße, die Verkehrsmenge und die Verfügbarkeit einer kurzen Umleitungsstrecke erlauben. Vor diesem Hintergrund hat der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) zum Auftakt der so genannten „Krötenwanderung“ zunächst nur die Sperrung der L 170 zwischen Dillingen Mitte und Rehlingen vollzogen. Angesichts der Wettervorhersagen ist in den nächsten Tagen verstärkt mit Amphibienwanderungen zu rechnen. Die Sperrung der L 127 zwischen Rußhütte und Steinbachtal wird daher voraussichtlich in Kürze folgen. Der Termin wird sich flexibel an den zu erwartenden Tierbewegungen orientieren und mit separater Presse- und Verkehrsinformation bekanntgegeben werden.

Im übrigen Streckennetz schützt der LfS Mensch und Tier durch Bau und Unterhaltung von Schutzzäunen. Alljährlich werden 9 Kilometer lange  stationäre Anlagen gewartet. Zu Beginn der diesjährigen Wanderung baut der LfS weitere 14 Kilometer mobiler Anlagen. Der Saarforst Landesbetrieb leistet hier wertvolle Hilfestellung.

Hintergrund:
Die meisten Amphibien nutzen im Verlauf eines Jahres innerhalb ihres Gesamtlebensraumes saisonal verschiedene Habitate (Laichgewässer, Sommer-/ Herbstlebensraum, Überwinterungsbereiche). Wenn im Frühjahr die Temperaturen nachts anhaltend auf über 10 Grad steigen, wächst die Aktivität  so genannter laichplatzgeprägter Arten wie z.B. Erdkröte oder Grasfrosch. Sie wandern vom Überwinterungsquartier ins Laichgewässer. Bei dieser Frühjahrswanderung kann es witterungsbedingt innerhalb kürzester Zeit zum massiven Überqueren von Verkehrswegen kommen. Auf ungeschützten Streckenabschnitten sind einerseits zu hohe Verluste bei den querenden Amphibien die Folge. Andererseits können diese Wanderungen den Verkehr gefährden. Erfahrungsgemäß  veranlassen sie Fahrzeugführer zu reflexartigen Ausweichbewegungen und bergen bisweilen auch Schleudergefahr infolge mangelnder Bodenhaftung.

Den Problemen der Amphibienwanderung begegnet der LfS seit 1977 mit Amphibienschutzanlagen. Die erste stationäre Anlage wurde im Ostertal entlang der L 122 gebaut. Ihr folgten weitere stationäre Anlagen als Querungshilfe für Amphibien und sonstige Kleintiere:

L 147 Otzenhausen – Landesgrenze (Richtung Züsch)
L 133 Reitscheid (Furschweiler) – Freisen
L 122 B 420 – Abg. L 122 Marth im Ostertal – Freisen
L 116 Altstadt – Bexbach
L 111 Niederwürzbach- Hassel, Bereich Niederwürzbacher Weiher
L 105 Mimbach – Breitfurt
L 150 Wadrill – Landesgrenze (Richtung Grimburg)
L 130 Hirzweiler – Urexweiler
L 133 Berschweiler – Marpingen
L 170 Schwemlingen – Weiler
L 277 Ortsausgang Karlsbrunn – Lauterbach
L 177 Orscholz – Oberleuken
L 351 Berus – Ittersdorf
A 8 bei Büschdorf
A 8 bei Perl
B 269 Hässfeld bei Überherrn
B 269 bei Körprich
L 141 Saarwellingen – Schwarzenholz

Die Anlagen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und im Bedarfsfall auf den aktuellen naturschutzrechtlichen Stand der Technik gebracht. Die Standorte der mobilen Anlagen orientieren sich an den Beobachtungen der Populationsentwicklungen.

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