Zwei verletzte Polizeibeamte nach Verfolgungsfahrt ab Hilbringen

Hilbringen. Am Montag, 24.02.2014, gegen 10:40 Uhr wollte ein ziviles Funkstreifenkommando des Verkehrsdienstes West einen Opel Corsa in Hilbringen einer Verkehrskontrolle unterziehen. Das Fahrzeug stand zu diesem Zeitpunkt in der Hasenstraße. Durch das halb geöffnete Seitenfenster wurde der Fahrzeugführer angesprochen. Als der Fahrer die Ansprache als Polizeikontrolle erkannte, kurbelte er unmittelbar seine Scheibe hoch, legte den Rückwärtsgang ein und beschleunigte sein Fahrzeug. Der an der Seitenscheibe stehende Polizeibeamte schaffte es nicht mehr rechtzeitig seinen Arm aus dem Fenster zu ziehen. Infolge der Beschleunigung und des Herausreißen des Armes ging die Seitenscheibe zu Bruch. Hierbei erlitt der Polizeibeamte Schnittverletzungen an der Hand.
Der Täter flüchtete mit seinem Fahrzeug in Richtung L173 Ortsausgang Hilbringen. Das Fahrzeug wurde vom zivilen Funkstreifenkommando verfolgt. Um ein Überholen zu verhindern fuhr der Fahrzeugführer teilweise mittig auf der Fahrbahn. In Höhe der Mülldeponie Fitten wurde versucht das Fahrzeug zu überholen. Dies versuchte der Flüchtende zu verhindern, indem er den Funkstreifenwagen seitlich rammte. Nur durch starkes Gegenlenken konnte ein Abkommen von der Fahrbahn vermieden werden. Als der Funkstreifenwagen verlangsamt wurde und Gegenverkehr aus Richtung Frankreich kam, wollte der Flüchtende rechts überholen und fuhr in der Folge in den Straßengraben, wo er steckenblieb und vorläufig festgenommen werden konnte.

Zwei der eingesetzten Polizeibeamten wurden leicht verletzt.

Bei dem Flüchtenden handelt es sich um einen 23-jährigen Mann aus Merzig. Dieser hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach durch Flucht polizeilichen Kontrollen entzogen. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl. Im Fahrzeug wurden zudem geringe Mengen Betäubungsmittel, sowie Baseballschläger und Schlagstock aufgefunden.  Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren nicht auf das Fahrzeug verausgabt und waren mit falschen Plaketten versehen. Der Beschuldigte war ferner nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis und er stand zum Zeitpunkt der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

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