Fahrt mit Golfcaddy endet mit einer Anzeige
Großrosseln-Emmersweiler. Am Freitagmorgen gegen 00:40 Uhr wurde der Polizei in Völklingen ein unbekanntes Gefährt ohne Beleuchtung gemeldet, welches mit Jugendlichen besetzt ist, die wiederum lärmend Wahlplakate abreisen. In der Emmersweilerstraße konnten die Beamten das Gefährt, ein Golfcaddy der Marke Yamaha, besetzt mit vier männlichen Personen, anhalten. Die Herren im Alter zwischen 19 und 23 Jahren, welche scheinbar dem Alkohol zugesprochen hatten, waren von Emmersweiler nach Geislautern unterwegs. Da der Golfcaddy nicht beleuchtet war, befestigten sie vorne und hinten an ihrem Gefährt jeweils eine Warnbarke mit Reflektoren, welche sie zuvor angeblich auf dem Gehweg gefunden hatten. Das Beschädigen der Wahlplakate wurde eingeräumt.
Bei den beiden verantwortlichen Fahrzeugführern des Golfcaddy wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Selbst bei einem Golfcaddy, welcher wie hier im öffentlichen Straßenverkehr geführt wurde, gilt, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§316 StGB).
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
PM Pol. VK