Geisterfahrer auf der B 41
St. Wendel. Bereits am Freitag, 15. August, so die Polizei, ereignete sich auf der B 41 eine Straßenverkehrsgefährdung durch Missachtung des Rechtsfahrgebotes. Nachdem jetzt die Vernehmungen der Geschädigten durchgeführt sind, kann der Sachverhalt durch die Ordnungshüter konkretisiert werden.
Dieser stellte sich wie folgt dar: Am Freitag, dem 15. August, gegen sechs Uhr, befuhren zwei Fahrzeuge (Fahrzeugführerinnen weiblich 25 u. 46 Jahre) hintereinander die B 41 von Nohfelden kommend, in Richtung St. Wendel. Beide waren auf dem Weg zu ihren Arbeitsstellen. In Höhe der Abfahrt St. Wendel-Winterbach kam ihnen auf ihrer Fahrspur ein weißes Fahrzeug entgegen, welches keinerlei Anzeichen für ein Ausweichmanöver machte.
Nur durch ein Ausweichen durch die beiden Geschädigten auf den rechten Seitenstreifen, bzw. teilweise auf den Grünstreifen verhinderten sie einen Frontalzusammenstoß. Bei dem weißen Fahrzeug könnte es sich um einen Opel Corsa gehandelt haben. Weiterhin ging aus den Aussagen der beiden Fahrzeugführerinnen hervor, dass sich hinter dem ihnen entgegenkommenden weißen PKW noch zwei weitere Fahrzeuge befunden hatten, welche den Vorfall mitbekommen haben müssten u. ggf. auch das Kennzeichen haben ablesen können. Diese Verkehrsteilnehmer haben sich allerdings bisher der Polizei nicht als Zeugen zur Verfügung gestellt.
Aus diesem Grunde bittet nun die St. Wendeler Polizei, dass sich diese Personen zwecks Sachverhaltsaufklärung mit der St. Wendeler Polizei unter Tel. 06851/8980 in Verbindung setzen.
[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.[/accordion][/accordions]