Überlanger Lkw in Nohfelden-Türkismühle gestoppt
Nohfelden. Ein 30 Jähriger Halter einer Zugmaschine aus Rheinland-Pfalz beabsichtigte, zwei Anhänger gleichzeitig mit seiner Zugmaschine zu befördern. Da er selbst nicht über die dafür erforderliche Fahrerlaubnis verfügt, heuerte er einen 57 Jährigen Mann, ebenfalls aus Rheinland-Pfalz, an, der die für ein solches 5-achsiges Gespann notwendige Fahrerlaubnis besitzt.
Beide befestigten hinter der Zugmaschine die beiden Anhänger und fuhren (der Halter fungierte dabei als Beifahrer) los. In Türkismühle stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle das seltsame Gespann, bestehend aus Zugmaschine und zwei separaten Anhängern. Bei der Kontrolle zeigte sich, dass die zulässige Länge der Fahrzeugkombination (18,75 m) deutlich überschritten war. Für die Überlänge lag kein Genehmigungsbescheid und auch keine Erlaubnis vor. Den Männern wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Weitertransport der gezogenen Anhänger erfolgte hiernach getrennt.
Gegen den Fahrer und auch gegen den Halter, wurden Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt, woraus wohl eine Geldbuße und ein Punkt im Verkehrszentralregister resultieren werden.
[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.[/accordion][/accordions]