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Warnhinweis der Polizeiinspektion St. Wendel über betrügerische Anrufe von „angeblicher Polizei“

Bliesen/Namborn/Oberthal. In betrügerischer Art wollte sich ein männlicher Anrufer mit einem sog. „Dachziegeltrick“ bereichern. Um seinem Telefonat Nachdruck zu verleihen meldete er sich bei den Angerufern mit „Polizei St. Wendel“.

Die Sachverhalte, so ein Sprecher der St. Wendeler Polizeiinspektion, wurden heute Morgen zur Anzeige gebracht.

Am Donnerstag, 25. September um 22.15 Uhr erhielt ein Mann aus Bliesen einen Anruf einer männlichen Person. Sie meldete sich mit „Polizei St. Wendel“, jedoch ohne Namensangabe. Ein Dachziegel, so der angebliche Polizist, hätte die Motorhaube eines PKW`s beschädigt, welches vor seinem Haus geparkt gewesen wäre. Es läge bereits ein Gutachten über 800 Euro vor und er wäre aufgefordert 500 Euro zu zahlen, dann wäre die Sache erledigt. Am nächsten Tag (also heute am 26. September) würde der Geschädigte bei ihm vorbeikommen um das Geld abzuholen. Zur gleichen Zeit erhielt ein Mann aus der Goethestraße in Namborn den gleichen Anruf. Dieser legte jedoch plötzlich auf, ohne Forderungen zu stellen. Dem Angerufenen aus Namborn kam die Sache sofort komisch vor, da die „Polizei“ so spät anrief, keinen Namen nannte, sein Haus 5 Meter von der Straße entfernt steht und vor allem, weil er gar keine Ziegel, sondern Eternit auf dem Dach hat. Ein dritter Anruf ging um 22:30 Uhr bei einem Mann in Oberthal aus der Nelkenstraße ein. Hier meldete sich ein angeblicher Herr Bick von der Polizei St. Wendel. Dieser schilderte den gleichen Sachverhalt. Der Schaden belief sich hier jedoch auf 1.500 Euro. Der Angerufene legte daraufhin auf. Wenige Minuten später klingelte allerdings erneut das Telefon bei ihm. Jetzt meldete sich der vermeintlich Geschädigte bei ihm. Dieser habe den Sachverhalt wiederholt. Der „Geschädigte“ hätte dann von sich aus das Gespräch beendet, da der Angerufene Oberthaler nicht locker ließ und offensichtlich zu viele Fragen stellte.

Auffällig, so der Sprecher der St. Wendeler Polizei ist in allen drei Fällen, dass alle Angerufenen nach der Vorwahl lediglich 3-stellige Rufnummern haben. Es liegt die Vermutung nahe, dass der angebliche Geschädigte davon ausging, dass es sich bei den Anschlussinhabern um ältere Menschen handelt, da diese aufgrund der kurzen Rufnummer schon sehr lange einen Telefonanschluss besitzen.

[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.[/accordion][/accordions]

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