Polizei informiert über neue Variante bei Phishingfällen

Homburg. Ein 71-jähriger Mann aus Blieskastel loggte sich am 29.09.2014 im Onlineportal seiner Hausbank ein, wobei er bei Einsicht in seine Kontounterlagen feststellte, dass ihm seitens des Hauptzollamtes Saarlouis der Betrag über 610,– € gutgeschrieben worden war. Da er keinen Anspruch auf mögliche Rückzahlungen durch das Zollamt bzw. anderer Behörden hatte, setzte er das Stornozeichen, worauf der Betrag durch ihn zurücküberwiesen wurde.

Bei nachträglicher Kontrolle am 30.09.2014 musste der Geschädigte feststellen, dass die 610,– € nie seinem Konto gutgeschrieben worden waren und er stattdessen von seinem Konto 610,– € an eine unbekannte Person nach Berlin überwiesen hatte.

In einem anderen Fall wählte sich eine 28-jährige Homburgerin am 19.09.2014, 22:05 Uhr, in den Server ihrer Hausbank ein, um Onlinebanking zu betreiben. Bei Einsicht in ihre Kontounterlagen stellte sie fest, dass ihr Kontostand über 4000,– € als Haben aufwies, was eigentlich nicht der Fall sein konnte .Bei näherer Betrachtung fiel ihr ein Gutschrift über 2400,– € auf, die aber einen Hinweis auf eine Fehlbuchung trug. Gleichzeitig wurde ihr die Möglichkeit der „Rückbuchung“ angezeigt. Die GS drückte den Button und gab, wie gefordert , eine TAN ein, worauf ihr erfolgreich die „ Rückbuchung“ auf ein bei einer portugiesischen Bank befindliches Konto angezeigt wurde. Anschließend wurde ihr der reguläre Kontostand angezeigt. Am 26.09.2014 stellte die GS fest, dass ihr Kontostand zwar die durch sie getätigte Rückbuchung, jedoch nicht die eingegangene Fehlbuchung aufwies.

 

In beiden Fällen dürften Schadprogramme (Trojaner) auf den Rechnern der Geschädigten die Ursache gewesen sein.

[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.[/accordion][/accordions]

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblock erkannt

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker deaktivieren