Polizei zieht getunte Mofas aus dem Verkehr

Saarbrücken. Bei einer Verkehrskontrolle am Donnerstagmorgen (23.10.2014) in Burbach stellten Beamte des Verkehrsdienstes Ost gleich zwei Mofas mit Höchstgeschwindigkeiten von über 70 km/h fest, obwohl diese nur 25 km/h fahren dürfen. Der erste Rollerfahrer, ein 31-Jähriger aus Altenkessel, war den Polizeibeamten des Verkehrsdienstes Ost wegen seiner zügigen Fahrweise aufgefallen. Um die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit festzustellen, wurde ein Gutachter zur Örtlichkeit bestellt.

Während dieser den Rollenprüfstand aufbaute, stoppten die Polizisten einen weiteren 48-jährigen Mofafahrer aus Altenkessel. Da sein Mofa die deutlich ansteigende Strecke zur Kontrollstelle scheinbar mühelos bewältigen konnte, wurde auch hier ein Leistungsgutachten in Auftrag gegeben.

Bei dem ersten Mofa wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 102 km/h gemessen. Mit festgestellten 72 km/h war auch das zweite Mofa deutlich zu schnell unterwegs.

Motorisierte Zweiräder, die diese Geschwindigkeiten erreichen gelten als fahrerlaubnispflichtige Leichtkrafträder. Da keiner der Fahrzeugführer eine entsprechende Fahrerlaubnis besaß, leiteten die Polizisten zwei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Beide Fahrer gaben gegenüber der Polizei an, dass sie wegen ähnlicher Straftaten bereits zu Haftstrafen verurteilt wurden, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die neuen Strafverfahren könnten für sie also weitreichende Folgen haben.

 

[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.[/accordion][/accordions]

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