Bundesweite Fahndung nach Kinderschänder

Wiesbaden / Deutschland. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität – fahndet derzeit gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt nach einem unbekannten, zum Tatzeitpunkt circa 25 bis 35-jährigen Mann, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung von kinderpornografischen Schriften verdächtig ist.

Dem BKA liegen Bilddateien vor, die das Opfer, einen Jungen im Alter von ca. 11 Jahren, zeigen. Die dokumentierten Missbrauchshandlungen erfolgten in einer möblierten Wohnung. Auffällig ist hierbei unter anderem das Bettgestell aus Holz mit befestigten Quadern auf den Bettpfosten, wobei zum Tatzeitpunkt mindestens ein Quader erkennbar abmontiert war.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich der Täter, das Opfer und der Tatort in Deutschland befinden und die Missbrauchshandlungen im September 2003 erfolgt sind.

Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl zuvor als auch seit September 2003 durch den Täter dieses und weitere Opfer missbraucht worden sind und/oder missbraucht werden.

Nachdem die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durch das zuständige Amtsgericht ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen, um mit Hilfe der Öffentlichkeit den bisher unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln sowie die möglicherweise fortgesetzten und anhaltenden Missbrauchstaten aufzuklären.

Personenbeschreibung:

zur Tatzeit (vermutl. September 2003)

Geschlecht: männlich

Alter: ca. 25 – 35 Jahre

Haare: vermutlich braun

Gesicht: glattrasiert; Individualmerkmal in Form eines Leberflecks auf der rechten Wangenseite nahe des rechten Mundwinkels; auffälliges, goldfarbenes Brillengestell

Körperbau: normale Statur

 

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt fragen:

– Wer kann Angaben zum Täter und dessen derzeitigem Aufenthaltsort machen?

– Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 5.000,00 Euro ausgesetzt.

Hinweise erbittet das Bundeskriminalamt Wiesbaden unter Telefon: 0611/55-18444 oder E-Mail: fahndung@bka.de

[symple_accordion title=“Hinweis“] [symple_accordion_section] Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung des Bundeskriminalamt Wiesbaden.
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