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Was als einfacher Auffahrunfall begann, endet mit jeder Menge Straftaten

Zunächst war es nur ein ganz normaler Auffahrunfall, zu welchem eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle am Mittwoch, dem 17.06.2015, zur Mittagszeit gerufen wurde. Demnach war auf der B 41 in der Ortsdurchfahrt Nohfelden in Richtung St. Wendel  ein 72 Jähriger Omnibusfahrer aus einem Weiskircher Ortsteil einer 52 Jährigen Pkw-Fahrerin aus Nohfelden in Folge Unachtsamkeit aufgefahren.

Bei der Unfallaufnahme meldete sich zunächst niemand als verletzt. Zwischenzeitlich musste sich die 52 Jährige Unfallbeteiligte jedoch in ein Krankenhaus begeben, wo schwere Verletzungen festgestellt wurden. Anlässlich der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße des 72 Jährigen Omnibusfahrers gegen bestehende Sozialvorschriften. Auch zeigten sich Unregelmäßigkeiten im Genehmigungsverfahren zur Beförderung von Personen in dem unfallbeteiligten Kraftomnibus. Vor Ort konnte keine gültige Genehmigungsurkunde vorgezeigt werden. Zudem war das EG-Kontrollgerät des gebrauchten Omnibusses laut Einbauschild nicht  geprüft.

Der Pkw der 52 Jährigen war steuerbefreit. Bei ihrer Fahrt lagen die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung allerdings nicht vor. Gegen den 72 Jährigen wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Weiterhin laufen gegen den Omnibusfahrer und das betreffende Omnibusunternehmer Ermittlungen wegen des Verdachts von Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz, der Straßenverkehrszulassungsordnung, der Straßenverkehrsordnung und wegen Verstößen gegen bestehende Sozialvorschriften (für den verunfallten Kraftomnibus liegt offenbar keine Genehmigung zur Beförderung von Personen vor).

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde gegen die 52 Jährige Unfallbeteiligte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz und der Abgabenordnung eingeleitet.  Die Gesamtermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

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