Zoll entdeckt lebende Vogelspinne in Paket

Saarbücken. Am Mittwoch, 10. Juni, beschlagnahmte der Zoll in Speyer eine lebende Vogelspinne in einem Postpaket. Das Päckchen kam aus der Schweiz und war an eine Empfängerin in Baden-Württemberg adressiert. Bereits die Zollinhaltserklärung ließ die Zöllner aufhorchen: „Lebende Tiere“. In dem Paket wurde schließlich eine „Brachypelma vagans“ – besser bekannt als schwarzrote Vogelspinne – festgestellt.

Damit das Tier artgerecht versorgt wird, wurde es dem Reptilium in Landau zur Pflege übergeben.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen legt fest in wie weit Tiere und Pflanzen vom Aussterben bedroht sind. Dieser Schutzstatus entscheidet dann über die Dokumentenpflicht bei der Einfuhr in die Europäische Union. Für den Transport von Vogel-spinnen aus der Schweiz nach Deutschland ist dem Zoll beispielsweise eine Einfuhr-genehmigung vom Bundesamt für Naturschutz und eine Ausfuhrgenehmigung der Schweiz vorzulegen. Diese lagen dem Paket nicht bei, so dass die Zöllner die Vogelspinne beschlagnahmten.

Die Empfängerin des Postpakets kann die fehlenden Dokumente noch nachreichen. Ist ihr das nicht möglich, ist das Bundesamt für Naturschutz für das Bußgeldverfahren zuständig.

Foto: ZOLL

 [accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken.[/accordion][/accordions]

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