Verweis gegen einen Mann nach Versuch der Kontaktaufnahme trotz Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz
St. Wendel. Am 18.05.2016, gegen 14.45 Uhr, wurde die Polizei St. Wendel von einer Verantwortlichen eines Mutter-Kind-Hauses in St. Wendel zu Hilfe gerufen.
Grund hierfür war, dass ein 22-jähiger Mann aus Merzig angekündigt hatte zu dieser Einrichtung unterwegs zu sein. Er wollte nach eigenen Angaben zu seinem Kind und dessen Mutter. Diese waren nach Vorfällen aus der Vergangenheit vorübergehend in dem Mutter-Kind-Haus untergebracht worden. Von einem Gericht war ihm wegen der Vorfälle aus der Vergangenheit allerdings die Kontaktaufnahme mit Kind und deren Mutter strengstens untersagt worden.
Durch die alarmierte Polizei wurde der Mann tatsächlich vor der Einrichtung angetroffen. Ihm wurde ein Platzverweis erteilt. Diesem kam er dann auch nach. Wegen dem Verstoß gegen die erteilte Verfügung muss er zudem mit einer Anzeige rechnen.
[accordions ][accordion title=“Hinweis“ load=“hide“]Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.[/accordion][/accordions]