Bundespolizei setzt Hubschrauber im Saarland ein
Am 18. Oktober 2017 führte die Bundespolizeidirektion Koblenz in der Zeit von 12-18 Uhr im Bereich des Grenzübergangs Saarbrücken „Goldene Bremm“ und fünf weiteren kleineren benachbarten Grenzübergängen eine sogenannte Hubschraubersprungfahndung durch.
Die Hubschraubersprungfahndung ist eine planmäßig vorbereitete, befristete, gezielte, mit Einsatzschwerpunkten durchgeführte Suche nach Personen oder Sachen unter Verwendung von Polizeihubschraubern als Einsatzmittel.
Zum Einsatz kam ein mittlerer Transporthubschrauber vom Modell Super Puma, der drei Kontrolltrupps der Mobilen- Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) schnell und dynamisch zwischen den Kontrollstellen transportierte, um Verdrängungseffekte auf andere Routen und Strecken aufzufangen. Diese Form der Fahndung ist für das polizeiliche Gegenüber unberechenbar, deckt gleichzeitig einen großen Einsatzraum ab und wirkt damit effizient.
Die Bundespolizeidirektion Koblenz, die örtlich für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig ist, identifiziert auf Grundlage einer permanenten Lagebeurteilung Einsatz- und Kriminalitätsschwerpunkte. An diesen erkannten Einsatz- und Kriminalitätsschwerpunkten setzt die Bundespolizei ihr Personal zeitlich und örtlich flexibel ein. Hiermit verfolgt sie einen raumorientierten Ansatz, das heißt sie ist in der gesamten Fläche und nicht nur an einzelnen Punkten präsent, um so kurzfristig auf polizeiliche Anlässe oder längerfristig auf Lageentwicklungen zu reagieren.
2016 stellte die Bundespolizeidirektion Koblenz insgesamt 4440 Personen fest, die unerlaubt eingereist sind oder sich unerlaubt aufhielten. Rund ein Viertel dieser Feststellungen erfolgten im Saarland. Insofern liegt der Schwerpunkt im Saarland für die Bundespolizei bei den grenzpolizeilichen Aufgaben. Die Hubschraubersprungfahndung war deshalb die folgerichtige Schwerpunktmaßnahme im Saarland.
Insgesamt kontrollierte die Bundespolizei 280 Personen. Hierbei kam es zu sieben Fahndungstreffern, wobei es sich um einen Strafbefehl über 1200 Euro und einen Strafvollstreckungshaftbefehl über 800 Euro handelte. Bei den übrigen Treffern handelte es sich um Sachfahndungstreffer oder Fälle von Aufenthaltsermittlungen. Ferner stellten die Bundespolizisten drei Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Hier wurde unerlaubt eine Schusswaffe und in zwei Fällen verbotene Messer mitgeführt. Des Weiteren stellten die Bundespolizisten zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und drei Verstöße gegen das Freizügigkeitsgesetz fest. Im Falle des Freizügigkeitsgesetz konnten die Betroffenen nicht die erforderlichen Grenzübertrittspapiere vorlegen. In einem Fall ermittelten die Fahndungsbeamten eine Person, die unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führte. Schließlich stellten die Beamten ein verkehrsuntüchtiges Motorrad, einen zollrechtlichen Verstoß und einen Verkehrsverstoß fest.
Nach Abschluss der Fahndung stellte der Präsident der Bundespolizeidirektion Koblenz, Joachim Moritz zufrieden fest: „Die Bundespolizei ist jederzeit in der Lage ihren gesetzlichen Auftrag im Saarland zu erfüllen.“
Foto: Bundespolizei – Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.