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Verkehrsunfallflucht und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Am 10.11.2017 gegen 15:00 Uhr befährt ein 43-jähriger Mann aus Völklingen mit seinem Pkw (VW Golf) die Poststraße in Völklingen, wo er an der Kreuzung zur Gatterstraße aufgrund der geltenden Vorfahrtsregelung seinen Pkw ordnungsgemäß anhält. Zu diesem Zeitpunkt befährt ein 26-jähriger Mann aus Völklingen mit seinem Pkw (Ford Fiesta) die Gatterstraße, wo er an der Einmündung zur Poststraße in diese (in Richtung des 43-jährigen) abbiegen möchte. Aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kommt er links von der Fahrspur ab und kollidiert mit dem wartenden VW. Anschließend entfernt sich der Fahrzeugführer des Ford unerlaubt von der Örtlichkeit.

Lediglich wenige Minuten später wird ein zweiter Verkehrsunfall mit Flucht gemeldet. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellt sich heraus, dass der Fahrzeugführer des Ford erneut einen Verkehrsunfall verursachte, indem er in der Heinestraße in Völklingen an der Einmündung zur Hohenzollernstraße mit seinem Pkw auf das wartende Fahrzeug (Pkw, Hyundai i30) eines 35-jährigen aus Püttlingen auffuhr.

Auch in diesem Fall entfernte sich der Fahrzeugführer unerlaubt von der Unfallstelle. Der flüchtige Fahrzeugführer konnte im Rahmen der Fahndung an der Halteranschrift angetroffen werden. Der Fahrzeugführer stand unter alkoholischer Beeinflussung. Eine Blutprobe wurde entnommen, der Führerschein einbehalten. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Der Gesamtschaden wird auf 4000 Euro geschätzt.

Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.

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