Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vollstreckt

Saarbrücken. Ein 52-jähriger Deutscher, der sich vor dem Hauptbahnhof Saarbrücken, in alkoholisiertem Zustand aufhielt, wurde von einer Fahndungsstreife der Bundespolizei polizeilich überprüft.

Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Trunkenheit im Straßenverkehr mit Haftbefehl gesucht wurde. Dreißig Tage Haft oder die Zahlung von 2076 EUR waren im Haftbefehl angeordnet.

Da der Verhaftete den haftbefreienden Betrag nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt in Ottweiler eingeliefert.

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