Verkehrsunfall mit Personenschaden – Gefährdung des Straßenverkehrs durch „Raser“

Ein 19-jähriger PKW-Fahrer befährt die Saarwellinger Straße (L142) von Saarwellingen kommend in Richtung Hoxberg. In Höhe des RAG-Gelände will er in die dortige Zufahrt abbiegen.

Er fährt mit stark überhöhter Geschwindigkeit in die Zufahrt ein, da er seinem Beifahrer (m./21J) zeigen will, wie man durch eine Kurve „driftet“. Infolge der überhöhten Geschwindigkeit, in Verbindung mit Alkohol- und Drogenkonsum, verliert er die Kontrolle über sein Fahrzeug.

Daraufhin kollidiert er mit einem Verkehrsschild der dortigen Verkehrsinsel und anschließend mit einem dort ordnungsgemäß geparkten LKW-Auflieger. Der PKW bleibt unter dem Auflieger mit Totalschaden stecken, beide Fahrzeuginsassen werden leicht verletzt und müssen medizinisch versorgt werden.

Da der Fahrer unter dem Einfluß berauschender Mittel steht, wird ihm eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wird einbehalten. Weiterhin kann im Fahrzeug noch eine geringe Menge BTM sichergestellt werden. Entsprechende Strafverfahren wurden gegen den Fahrer eingeleitet.

 

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