Bundespolizei richtet zum Jahreswechsel Waffenverbotszonen ein

Beim diesjährigen Jahreswechsel gehört neben einem erhöhten Kräfteansatz auch die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Frankfurt am Main und in Saarbrücken zum Sicherheitskonzept der Bundespolizeidirektion Koblenz.

Konkret erklärt die Bundespolizeidirektion Koblenz den Hauptbahnhof Frankfurt am Main, die Haltestellen der S-Bahnsteige Konstablerwache, Hauptwache, den Bahnhof Frankfurt-Höchst sowie die, zwischen diesen Haltestellen verkehrenden S-Bahnen und Züge in der Zeit vom 31. Dezember 2018, 12:00 Uhr bis zum 1. Januar 2019, 09:00 Uhr zur Waffenverbotszone. Im Zeitraum vom 31. Dezember 2018, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2019, 06:00 Uhr erklärt die Bundespolizei den Hauptbahnhof Saarbrücken ebenfalls zur Waffenverbotszone.

Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei, die Sicherheit der Reisenden und der Besucher von Veranstaltungen aktiv zu erhöhen. Das Mitführverbot gilt für alle Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen durchführen.

Bei einem Verstoß gegen das Mitführverbot von Waffen droht dem Betroffenen ein Zwangsgeld von 250 Euro. Ausgenommen von diesem Verbot sind Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben und Handwerker.

Grund für die Einrichtung der Waffenverbotszonen ist die hohe Anzahl von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen, bei denen Waffen, insbesondere Messer zum Einsatz kamen oder mitgeführt wurden. Gerade zum Jahreswechsel kam es in den vergangenen Jahren im Bereich der betroffenen Bahnhöfe und Bahnlinien zu einer Vielzahl von Gewaltdelikten. Ein Großteil der festgestellten Täter war alkoholisiert.

 

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