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Zollkontrollen am Bau!

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken überprüfte am 09. Mai das Baugewerbe. 53 Zöllnerinnen und Zöllner im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz kontrollierten verdachtsunabhängig rund 101 Baustellen und Betriebe.

Die angetroffenen Arbeitnehmer wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Sie sind verpflichtet Angaben zu ihren Arbeitgebern, ihren Lohnansprüchen, den Auszahlungsmodalitäten und der Dauer ihrer Anstellung zu machen.

 

In 109 Fällen sind weitere Überprüfungen notwendig, weil

Anhaltspunkte für folgende Verstöße vorlagen: –  60 x Nichtzahlung des

Mindestlohns – 27 x Sozialversicherungsbetrug (Vorenthalten und

Veruntreuen von Arbeitsentgelt,  § 266a StGB) –  22 x sonstige Verstöße

Die Auswertung der Prüfungen dauert noch an. In einigen Fällen schließt sich eine Geschäftsunterlagenprüfung an. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse ergänzen die bisherigen Informationen der Personenbefragungen.

Im Regionalverband Saarbrücken wurden auf einer Großbaustelle drei Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel vorläufig festgenommen. Sie wurden beim Arbeiten angetroffen, ohne den dazu notwendigen Aufenthaltstitel zu besitzen. Die vorläufig festgenommenen Personen wurden der Polizei übergeben. In den Fällen des illegalen Aufenthalts wird mit der Ausländerbehörde die Ausreisepflicht der Betroffenen geprüft.

Zusatzinformation: Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Am 09. Mai kontrollierte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit deutschlandweit das Baugewerbe. Die bundesweiten Überprüfungen bieten den Zöllnerinnen und Zöllnern die Gelegenheit überregionale Erkenntnisse zu einer Branche zu gewinnen, die oftmals Aufschluss über gängige Begehungsformen der Schwarzarbeit geben.

 

Der bundesweite Mindestlohn im Bauhauptgewerbe beträgt derzeit

12,20 Euro für ungelernte Kräfte (Lohngruppe 1) und 15,20 Euro für gelernte Kräfte (Lohngruppe 2).

Die vorläufig festgenommen Personen werden durch den Zoll an die örtlich zuständige Polizeidienststelle übergeben. Bei den drei angetroffenen ausländischen Arbeitnehmern handelte es sich um Personen aus dem Raum Balkan.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen ausländische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Alle Drei verfügten über keinen gültigen Aufenthaltstitel.

Die Zöllner nahmen daraufhin die drei Männer vorläufig fest.

Es wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen die drei Arbeitnehmer eingeleitet. Sie wurden noch im Anschluss an die Maßnahme mithilfe eines Dolmetschers vernommen.

Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.

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