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Jahreswechsel im Polizeigewahrsam

Ein 41-jähriger wurde alkoholbedingt bereits am Silvesternachmittag in hilfloser Lage in Lauterbach in Gewahrsam genommen.

Er konnte weder sich selbst überlassen werden, noch konnte er einen Angehörigen/Bekannten benennen, der ihn hätte in Obhut nehmen können.

Auf Anordnung des zentralen Bereitschaftsgerichts verbrachte er die Silvesternacht zum Ausnüchtern im Gewahrsam der PI Völklingen. Am Neujahrsmorgen durfte er wieder den Heimweg antreten.

Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.
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