Offiziell! Ab Samstag gilt im Saarland eine Ausgangsbeschränkung

Ab Samstag gilt im Saarland eine Ausgangsbeschränkung.

Weiterhin Erlaubt:

  • Berufsausführung
  • Notbetreuung von Kindern
  • Medizinische Notfälle (Mensch und Tier)
  • Prüfungen
  • Versorgungsgänge
  • Spaziergänge mit Abstand
  • Blutspenden

Der Ministerrat hat der Ausgangsbeschränkung zugestimmt. Sie gilt ab Samstag, zunächst für zwei Wochen. 

 

 

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