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Jahresbilanz des Hauptzollamts Saarbrücken – 1 Milliarde Euro Steuern eingenommen

„Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, das wir im Jahr 2019 erzielen konnten“, so Hans Barth, Leiter des Hauptzollamtes Saarbrücken. „Diese Erfolge zeigen, wie gut meine Kolleginnen und Kollegen gearbeitet haben. Das macht mich sehr stolz.“

Der Zoll ist die Einnahmeverwaltung des Bundes, bekämpft (organisierte) Kriminalität, setzt sich für Fairness und Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt ein, steht für Umwelt-, Arten- und Verbraucherschutz und denkt europäisch. Mit diesem weitreichenden Aufgabengebiet setzen sich die Zöllnerinnen und Zöllner für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen ein.

In 2019 konnte das Hauptzollamt Saarbrücken vor allem folgende 
Erfolge verbuchen:
-	1 Milliarde Euro Steuern eingenommen,
-	32 Kilogramm Betäubungsmittel sichergestellt, 
-	730 Kilogramm (Wasserpfeifen-) Tabak aus dem Verkehr gezogen, 
-	2.400 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz aufgedeckt, 
-	mehr als 7.500 Strafverfahren eingeleitet, 
-	62 Jahre Freiheitsstrafen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit 
erwirkt

Das Hauptzollamt Saarbrücken ist für das Saarland uns das südliche Rheinland-Pfalz zuständig. 534 Zöllnerinnen und Zöllner nehmen in diesem Bereich die Aufgaben des Zolls wahr.

Steuereinnahmen

Der Zoll ist verantwortlich für die Erhebung der Bundessteuern. Darunter fallen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchsteuern und die Verkehrssteuern. Insgesamt wurden bundesweit 141,6 Milliarden Euro eingenommen.

Das Hauptzollamt Saarbrücken vereinnahmte mehr als 1 Milliarde Euro. Die größten Anteile entfielen mit über 510 Millionen Euro auf die Einfuhrumsatzsteuer und mit 240 Millionen Euro auf die Kfz-Steuer.

Bei den Verbrauchsteuern, die insgesamt knapp 200 Millionen einbrachten, waren die Stromsteuer (75 Millionen Euro) und die Alkoholsteuer (64 Millionen Euro) die einnahmenstärksten Steuern.

Die Zölle in Höhe von 52 Millionen Euro werden vollständig an die Europäische Union abgeführt.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben einen bunten Strauß an Aufgaben zu erfüllen. Dabei stehen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, die Solidargemeinschaft und auch die Fairness auf dem Arbeitsmarkt gleichermaßen im Blickpunkt des Zolls.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft, ob die gesetzlich festgelegten Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Darunter sind unter anderem die Bezahlung des gesetzlichen und branchenbedingten Mindestlohns, eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Gewährung von Urlaubsansprüchen zu verstehen.

Es werden aber nicht nur die Rechte der Arbeitgeber, sondern auch die Pflichten gegenüber der Allgemeinheit kontrolliert. So sind die Unternehmen beispielsweise verpflichtet Sozialabgaben zu entrichten, aus denen unter anderem Arbeitslosengeld I und II finanziert werden. Das trägt zur Stärkung der Solidargemeinschaft bei.

Außerdem kontrolliert der Zoll, dass die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse sowie Entsendebescheinigungen vorliegen.

Auch die Arbeitnehmer haben Pflichten, die von den Hauptzollämtern überprüft werden. In manchen Branchen müssen gültige Ausweispapiere mitgeführt werden. Darüber hinaus wird überprüft, ob Sozialleistungen zu (Un-) Recht bezogen werden.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.400 Arbeitgeberprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken durchgeführt. Geldstrafen in Höhe von 800.000 Euro und Geldbußen in Höhe 2,7 Millionen Euro wurden festgesetzt. Die ermittelte Schadenssumme beträgt 19,8 Millionen Euro. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen in 2019 überschreitet 62 Jahre.

Kontrollen

Die Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Saarbrücken überprüfen verdachtsunabhängig an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg, aber auch ohne Grenzbezug. Darüber hinaus standen auch Gepäckkontrollen am Flughafen Saarbrücken sowie die Zugverbindungen Frankfurt-Paris/Paris-Frankfurt im Fokus.

Die Kontrolleinheit Verkehrswege stellte 2019 bei jedem 8. Fahrzeug Unregelmäßigkeiten fest. So wurden beispielsweise mehr als 32 Kilogramm Betäubungsmittel aufgefunden. Der Verkauf und der Konsum dieser sichergestellten Drogen sind nun nicht mehr möglich.

Im Bereich des Tabaks haben sich die Sicherstelllungen zum Vorjahr mehr als verzehnfacht, im vergangenen Jahr wurden 780 Kilogramm Tabak aus dem Verkehr gezogen. Diese Steigerung ist insbesondere auf eine Vielzahl an Feststellungen in Shisha-Bars und -Shops zurückzuführen.

Bei einer Kontrolle am Flughafen Saarbrücken wurden im nachgesandten Reisegepäck eines Amerikaners eine Präzisionsschleuder mit Armstütze sowie 10 Stahlkugeln sichergestellt. Gegen den Besitzer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Zollämter

Im Bezirk des Hauptzollamts Saarbrücken stehen die Zollämter Germersheim (mit der Abfertigungsstelle „Internationale Frachtstation Speyer“) Kaiserslautern, Pirmasens, Saarbrücken (an den Standorten Homburg und Saarbrücken) und Saarbrücken Flughafen für die Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zu den Kernaufgaben der Zollämter gehören die Warenabfertigung, die Abwicklung des Postverkehrs sowie die Entgegennahme von Anträgen der Kfz-Steuer. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben im vergangenen Jahr 1,8 Millionen Positionen zur Einfuhr und mehr als 14 Millionen Positionen zur Ausfuhr abgefertigt. Darüber hinaus wurden mehr als 1 Million Postsendungen übernommen.

Neben der Erhebung der Einfuhrabgaben steht bei den Zollkontrollen auch die Einhaltung von Verboten und Beschränkungen im Blickpunkt. Im Jahr 2019 wurden 2.400 Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, 137 Zuwiderhandlungen bei der Produktsicherheit und 71 Beanstandungen im Bereich des Artenschutzes festgestellt.

Zoll

Im Dezember 2019 entdeckten Zöllner in Speyer beispielsweise 39 lebende „Gallotia Kanareneidechsen“ beim Röntgen eines Postpakets aus Teneriffa. Da diese Eidechsen artengeschützt sind, ist ein legaler Transport nach Deutschland nur mit den entsprechenden Begleitdokumenten möglich, die nicht vorgelegt werden konnten. Die Eidechsen wurden zur weiteren Versorgung an ein Tierheim abgegeben.

Auch die Anzahl der Markenrechtsverletzungen bleibt auf einem konstant hohen Niveau. Im vergangenen Jahr wurden in 300 Fällen fast 20.000 gefälschte Teile aus dem Verkehr gezogen, die einen Warenwert von rund 500.000 Euro hatten.

Prüfungsdienst

Der Prüfungsdienst kontrolliert in den Unternehmen, ob alle Vorschriften nach dem Zoll- und Verbrauchsteuerrecht eingehalten worden sind. Dabei werden unter anderem die Bewilligungsvoraussetzungen, die Höhe der gezahlten Einfuhrabgaben sowie die Ein- und Ausfuhrgenehmigungen überprüft. Diese nachgelagerten Prüfungen erfolgen ergebnisoffen. Das heißt, dass Nachforderungen oder Erstattungen erfolgen können.

Für mehr als 38.000 Überwachungsgegenstände sind die Außenprüfer und die Steueraufsichtsbeamten des Hauptzollamts Saarbrücken zuständig. Darunter fallen beispielsweise Stromerzeuger, Brauereien, Brennereien oder Stoffbesitzer, die ihr Obst zu Schnaps verarbeiten dürfen.

11,2 Millionen Euro wurden in 2019 durch den Prüfungsdienst nacherhoben oder zurückgefordert. 2,2 Millionen Euro wurden aufgrund von Maßnahmen des Prüfungsdienstes erstattet.

Ahndung

Das Sachgebiet Ahndung ist die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Saarbrücken, das diese Aufgabe für das Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Teile von Hessen wahrnimmt.

Die Feststellungen aus 2019 belegen, dass die Anzahl der neu eingeleiteten Bußgeldverfahren (660) und Strafverfahren (3.600) auf einem konstant hohen Niveau bleiben, tendenziell sogar steigen. Zu den verfolgten Straftaten gehören unter anderem Steuerhinterziehungen durch Heizölverdieselung, Schwarzbrennen, illegale Einfuhren oder falsche Abrechnungen. Aber auch Steuerhehlerei (Weiterverkauf illegaler Ware) wird zollrechtlich verfolgt.

Neben steuerlichen Verfehlungen werden von der Ahndung auch Zuwiderhandlungen im Bereich bei Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung bearbeitet. Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, das am 18. Juli 2019 in Kraft getreten ist, wurde den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit eingeräumt, dass sie Ermittlungsbefugnisse an den Zoll abgeben dürfen. Dadurch kann die Ahndung unter bestimmten Umständen als „kleine Staatsanwaltschaft“ agieren.

In 2019 wurden im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung beim Hauptzollamt Saarbrücken 4.000 Strafverfahren und fast 800 Bußgeldverfahren eingeleitet. Darunter fallen unter anderem Sozialleistungsmissbrauch, Leistungsbetrug, Arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung und Scheinselbständigkeit

PM/FOTO: HZA Saarbrücken

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