Kontaktbeschränkungen werden bis 5. Juni verlängert
Berlin. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht heute mit den Ministerpräsidenten der Länder, um gemeinsam einen Weg zur Normalität aus der Corona-Krise zu erarbeiten.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Länder mehr Freiheiten bei den Lockerungen der Corona-Maßnahmen erhalten sollen. Jedoch mit neuen Rechten kommen auch neue Verpflichtungen auf die Länder zu.
Was bisher ebenfalls schon feststeht: Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni aufrechterhalten werden.
Zwar werden die Länder selbst entscheiden dürfen, welche und wie lange Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie notwendig sind, jedoch werden die Länder in die Pflicht gezogen, bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern wieder Beschränkungen aufzuerlegen. Hiervon sind wir derzeit im Saarland weit entfernt.
Nach Angaben der dpa soll es künftig zudem möglich sein, dass sich bundesweit Angehörige aus zwei Haushalten wieder treffen dürfen. Auch gerät scheinbar die „800-Quadratmeter-Regel“ im Handel ins Wanken.
Auch Schulen sollen bundesweit wieder geöffnet werden. So soll bis zu den Sommerferien in allen Schulen wieder Unterricht stattfinden. Auch ist eine bundesweite erweiterte Notbetreuung ab dem 11. Mai geplant.
Eine bundesweit einheitliche Lösung für die Öffnung von Gastronomie und anderen Dienstleistern soll es jedoch nicht geben. Das soll Ländersache bleiben. Um der angeschlagenen Gastronomiebranche dennoch von Bundesebene zu helfen, wurde die Senkung der Mehrwertsteuer für dieses Gewerbe beschlossen. Sie soll demnach ab Juli befristet auf sieben Prozent herabgesenkt werden.