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Corona: Reisewarnung für Luxemburg

Das Auswärtige Amt warnt wegen erhöhter Corona-Infektionen in Luxemburg vor „nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen“ in das Nachbarland.

Luxemburg hat die Neu-infiziertenzahl von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten.

Das Robert Koch-Institut listet Luxemburg als Gebiet, in dem „ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht“.

Das sagt die Rechtsverordnung vom 13.06.2020

Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus

Ein- und Rückreisende; Beobachtung (1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Saarland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Ein- reise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Per- sonen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

Den in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. (2) Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtungen nach Absatz 1 hinzuweisen. Die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen sind ferner verpflichtet,

beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, die zuständige Behörde hierüber unverzüglich zu informieren. (3) Für die Zeit der Absonderung unterliegen die von Absatz 1 Satz 1 erfassten Personen der Beobachtung durch die zuständige Behörde.

(4) Risikogebiet im Sinne des Absatz 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.

https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/corona-verfuegungen/dld_2020-06-12-amtsblatt-rechtsverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

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