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Ab heute gilt für einen bestimmten Bereich in der Saarbrücker Innenstadt eine ständige Maskenpflicht. Laut Verordnung sollte im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Sie ermächtigt die Ortspolizeibehörden dazu, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen anzuordnen.

 

Die Landeshauptstadt hat zur Erweiterung der Maskenpflicht eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt wie folgt:

  • täglich von 11 bis 19 Uhr – außer an Sonn- und Feiertagen
  • in der Bahnhofstraße einschließlich der Fußgängerüberwege an Ampelanlagen (Viktoriastraße, Dudweilerstraße, Betzenstraße)
  • in der Reichsstraße bis zur Einmündung der Trierer Straße/Faktoreistraße einschließlich dem Vorplatz der Europagalerie und bis zur Saarbahn-Haltestelle am Hauptbahnhof
  • in der Kaltenbachstraße im Bereich zwischen der Kreuzung Bahnhofstraße und der Kreuzung Gerberstraße
  • für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren
  • bis zum 13. Dezember

Mehr Infos unter saarbruecken.de/maskenpflicht.

Achtet darauf bei Eurem Einkaufsbummel in der Hauptstadt und bleibt gesund!

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