Ab heute gilt für einen bestimmten Bereich in der Saarbrücker Innenstadt eine ständige Maskenpflicht. Laut Verordnung sollte im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Sie ermächtigt die Ortspolizeibehörden dazu, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen anzuordnen.
Die Landeshauptstadt hat zur Erweiterung der Maskenpflicht eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt wie folgt:
- täglich von 11 bis 19 Uhr – außer an Sonn- und Feiertagen
- in der Bahnhofstraße einschließlich der Fußgängerüberwege an Ampelanlagen (Viktoriastraße, Dudweilerstraße, Betzenstraße)
- in der Reichsstraße bis zur Einmündung der Trierer Straße/Faktoreistraße einschließlich dem Vorplatz der Europagalerie und bis zur Saarbahn-Haltestelle am Hauptbahnhof
- in der Kaltenbachstraße im Bereich zwischen der Kreuzung Bahnhofstraße und der Kreuzung Gerberstraße
- für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren
- bis zum 13. Dezember
Mehr Infos unter saarbruecken.de/maskenpflicht.
Achtet darauf bei Eurem Einkaufsbummel in der Hauptstadt und bleibt gesund!