Hundewelpen mit falschen Papieren auf Reisen für das Weihnachtsgeschäft
Am 15.12.2020 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken einen ungarischen Transporter auf dem Rastplatz Waldmohr.
Durch die Kontrolle verhinderten die Zöllner, dass 11 Hundewelpen ohne das entsprechende Mindestalter und die notwendige Impfung eingeschmuggelt wurden.
Die ungarische Fahrerin des Transporters gab auf Befragen an, dass sie die Tiere von Ungarn nach Paris in eine Tierhandlung bringe. Entsprechende Begleitpapiere für den Transport und die Heimtierausweise der Hundewelpen wurden von ihr vorgelegt.
Auffällig war jedoch, dass die Tiere noch sehr jung waren und die eingetragenen Impfungen nicht zweifelsfrei vor Ort geklärt werden konnten.
Auf Grund der Unstimmigkeiten kontaktierten die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege noch während der Kontrolle die zuständige Polizeidienststelle.
Um die Sachlage weiter zu erforschen wurde die Berufstierrettung Rhein-Neckar hinzugezogen. Mit deren Hilfe bestätigte sich der Verdacht, dass das ausgewiesene Alter der Hundewelpen nicht korrekt sein kann. In der Folge können die Tiere noch nicht das notwendige Alter für eine Ein- bzw. Durchreise haben und die hierfür vorgesehene und wirksame Tollwutimpfung erhalten haben. Somit bestand der Verdacht, dass gegen die geltende EU-Vorschrift, welche die Verbringung von Heimtieren regelt, gegen das Tierschutzgesetz und das Tiergesundheitsgesetz verstoßen wurde.
Somit wurde Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Zweibrücken aufgenommen, die eine Sicherstellung der Hundewelpen anordnete und ein Veterinär der Kreisverwaltung Kaiserslautern eine Begutachtung vornehmen konnte. Zu diesem Zweck wurden die Tiere von der Berufstierrettung Rhein-Neckar zur Animal Sunshine Farm verbracht.
Am 16.12.2020 fand eine Begutachtung der Hundewelpen durch eine Veterinärin der Kreisverwaltung Kaiserslautern statt. Es bestätigte sich der Verdacht, dass die Hundewelpen nicht das vorgeschriebene Mindestalter von 15 Wochen und eine wirksame Tollwutimpfung vorweisen konnten.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt Kusel wurden die Welpen mittlerweile in das Tierheim Jettenbach verbracht. Dort sind die Tiere vorübergehend in einer Quarantänestation untergebracht. Nachdem alle Tiere das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, bekommen sie die Tollwutimpfung und müssen im Anschluss noch für 21 Tage dort bleiben. Danach können die Welpen ihre Reise nach Paris fortsetzen.
Die Ermittlungen nach dem Tierschutzgesetz und dem Tiergesundheitsgesetz dauern noch an.
Zusatzinformationen: Wie wirken die deutschen Zollbehörden mit? Aufgrund der weltweiten und international existierenden Handelsbeziehungen besteht jederzeit die Gefahr, dass Tierseuchen aus anderen Ländern eingeschleppt werden und sich anschließend in der Europäischen Union ausbreiten.
Zum Schutz der Tierwelt und des Verbrauchers, aber auch um die mit Tierseuchen verbundenen enormen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die in der EU ansässigen Wirtschaftsbeteiligten und den Handel zu vermeiden, müssen beim gewerblichen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten die Vorschriften des Tierseuchenrechts beachtet werden.
Die Zollbehörden wirken bei der Überwachung der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen mit und können zu diesem Zweck betroffene Tiere und Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein könnten, bei der Ein- und Ausfuhr zur Überprüfung anhalten. Das Verbringen von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern in die Europäische Union ist nur über Zollstellen möglich, denen eine veterinärrechtliche Grenzkontrollstelle zugeordnet ist.