Geldbeuteldiebstahl in einem Discounter in St. Wendel
In der zurückliegenden Zeit ist es vermehrt zu Geldbeuteldiebstählen in Geschäften im Bereich des Landkreises St. Wendel gekommen. So ist es auch am Donnerstag, 01.04.2021, zw., 13.00 Uhr und 13.20 Uhr, zu einem solchen Geldbeuteldiebstahl in einem Discounter in der August-Balthasar-Straße gekommen.
In der o.g. Zeit machte dort eine Frau ihre Einkäufe. Hierbei hatte sie ihren Geldbeutel in einer Tragetasche deponiert, die sie an ihren Einkaufswagen aufgehängt hatte. In einem kurzen unbeaufsichtigten Moment ist ihr der Geldbeutel dann aus der Tasche entwendet worden. In dem Geldbeutel befanden sich Bargeld und mehrere EC-Karten. Diese EC-Karten wurden nach dem Diebstahl zudem umgehend auch eingesetzt um Bargeld von einem Automaten abzuheben. Die polizeilichen Ermittlungen wurden aufgenommen und dauern an.
Diesbezüglich sucht die Polizei St. Wendel zum einen Zeugen, die Angaben zu dem Diebstahl machen können. Zum anderen wird aber nochmals anlassbezogen auf die Gefahren von solchen Geldbeuteldiebstählen gewarnt. Um solche Diebstähle zu vermeiden wird auf verschiedene wichtige Verhaltensregeln hingewiesen, die unbedingt beachtet werden sollten.
Wenn Wertgegenstände wie Geld, Kreditkarten, Ausweispapiere und sonstige Wertgegenstände zum Einkauf mitgenommen werden, sollten diese möglichst in Innentaschen dicht am Körper aufbewahrt werden. Hand und Umhängetaschen möglichst verschlossen auf der Körpervorderseite tragen oder diese unter den Arm klemmen. Legen sie Geldbörsen nicht in eine Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern vorsichtshalber körpernah tragen. Seien sie vorsichtig, insbesondere wenn sie von fremden Personen beim Einkauf angesprochen werden; Ziel könnte es sein, dass sie hierdurch abgelenkt werden sollen.