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Übertragung von EM-Spielen in Außengastro: SB OB Conradt fordert praktikable Regelungen

Die Landeshauptstadt begrüßt im Grundsatz die anstehenden Lockerungen der Corona-Regelungen im Saarland. Allerdings wirft die neue Corona-Landesverordnung, die bereits morgen zum Start der Fußball-Europameisterschaft in Kraft treten soll, Fragen auf. Aufgrund der Kurzfristigkeit wird ein koordiniertes Umsetzen der Verordnung in einer Kommune sehr erschwert. Dies betrifft sowohl Fragen des Infektions- als auch des Immissionsschutzes.

 

So existiert noch keine einheitliche Regelung für TV-Übertragungen im Bereich der saarländischen Außengastronomie für die Zeit der EM-Spiele. Im Saarland gilt die „Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie“. Gemäß § 3 dieser Verordnung sind TV-Übertragungen grundsätzlich ab 22 Uhr in der Außengastronomie untersagt. Bei vorherigen EM- und WM-Turnieren hatte das Land an die Übertragungszeiten der Spiele angepasste Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie im gesamten Saarland erlassen. Für die bevorstehende EM gibt es bisher keine solche Ausnahmeregelung.

 

„Aufgrund der Geräuschimmissions-Verordnung müssten Wirte die Übertragung der Abendspiele, die um 21 Uhr beginnen, in der Halbzeit abbrechen. Das ist den Gästen nicht vermittelbar. Konflikte wären programmiert. Die Wirte im Saarland brauchen daher Klarheit, ob Ausnahmen wie bei den zurückliegenden großen Turnieren ermöglicht werden sollen, ob das Teil der Öffnungsstrategie ist. Ich würde eine solche Regelung begrüßen“, erklärte Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt.

 

Die Landeshauptstadt appelliert daher an die Landesregierung, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen, ob es wieder Ausnahmegenehmigungen für die EM-Spiele im Saarland geben soll. Ist dies nicht vorgesehen mit Blick auf den Infektionsschutz, müsse auch das klar kommuniziert werden. Die Kommunen benötigen hier einheitliche und klare Vorgaben, Sonderregelungen in einzelnen Städten würden nur zu Chaos und Verärgerung sorgen. Conradt: „Unsere Wirte brauchen rasch Planungssicherheit.“

 

Daneben macht es auch die neue Corona-Verordnung für Wirte in stark frequentierten Bereichen nahezu unmöglich, TV-Übertragungen im Bereich der Außengastronomie rechtssicher durchzuführen. TV-Übertragungen im öffentlichen Raum fördern Ansammlungen, auch außerhalb der Außenbestuhlung – die sollen aber auch weiterhin vermieden werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Wirte die Übertragung als Veranstaltung anmelden, zumal dann die Testpflicht über die Hintertür wieder eingeführt würde.

 

Die Wirte am Markt haben der Stadt bereits signalisiert, mit privaten Sicherheitsdiensten für geordnete Verhältnisse sorgen zu wollen, was die Landeshauptstadt ausdrücklich begrüßt. „Um sichere Fußballabende zu gewährleisten, brauchen wir an stark frequentierten Plätzen wie dem St. Johanner Markt die Unterstützung durch die Vollzugspolizei. Auch hier erwarten wir kurzfristig verlässliche Zusagen der Landesregierung“, erklärte der Oberbürgermeister.

 

Conradt abschließend: „Wir sind immer noch in einer Pandemie. Wir dürfen auch bei einer sinkenden Inzidenz nicht unachtsam werden. Doch wenn wir alle gemeinsam Verantwortung tragen, können wir wieder mehr zulassen und gemeinsam einen guten Sommer erleben. Unsere Wirte wollen wir dabei unterstützen. Dazu brauchen wir praktikable Regeln – und die Unterstützung durch die Polizei.“

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