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Urteil im Prozess des Rasers in Saarwellingen

Heute ist im Prozess gegen den Autoraser in Saarweillingen der 2017 einen Unfall mit zwei toten verursachte, ein Urteil gefallen. Wegen fahrlässiger Tötung muss der 30-Jährige drei Jahre ins Gefängnis.

Ursprünglich was der Mann des Mordes durch rücksichtlose und gefährliche Fahrweise angeklagt. Er soll im August 2017 mitten in Saarwellingen mit Tempo 130 ungebremst in ein Auto vor ihm gerast sein. Darin starb eine 43-jährige Frau sofort und ihre Tochter dann zwei Monate später an ihren Verletzungen.

Der 30-Jährige hätte sich nicht ans Steuer setzen dürfen. Das Gutachten hatten bestätigt, dass der Mann seit Jahren an Epilepsie litt. „Nicht leichtfertige bösartige Raserei war Grund für dieses schreckliche Ereignis, sondern ein während der Fahrt eintretender Anfall“, bilanzierte Oberstaatsanwältin Bettina Wintrich.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Vater und Ehemann der Opfer und hat auch am Tag zuvor bei der Behörde einen lebenslangen Verzicht auf seine Fahrerlaubnis abgegeben. Der ursprüngliche Vorwurf, der Unfall wäre verursacht worden, weil der Fahrer am Handy war erhärtete sich nicht.

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