
Nach dem Urteil für den tödlichen Unfall in Saarwellingen: Anwalt legt Revision ein
Im Prozess gegen den Autoraser (30), der in Saarwellingen einen Unfall mit zwei Toten verursachte, ist vergangene Woche ein Urteil gefallen. Nun kündigte der Rechtsanwalt des 30-Jährigen Revision vor dem Bundesgerichtshof an.
Der „SR“ berichtet, das der verurteilte Unfallfahrer von Saarwellingen die Entscheidung des Gerichts anfechten will. Am vergangenen Dienstag sprachen die Richter den 30-jährigen der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig.
Trotz Anzeichen eines epileptischen Anfalls hätte er sich ans Steuer seines Pkw begeben. Dafür wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt sowie der Führerschein des Mannes entzogen. Sein Anwalt beantragte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Ursprünglich war der 30-Jährige wegen Mordes durch rücksichtslose und gefährliche Fahrweise angeklagt. Er war im August 2017 mitten in Saarwellingen mit Tempo 130 ungebremst in ein Auto vor ihm gerast. Darin starb eine 43-jährige Frau, ihre 12-jährige Tochter erlag zwei Monate später an ihren Verletzungen