3G-Regel ab sofort bundesweit in Kraft

Wer ab heute öffentliche Innenräume betreten möchte, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Bund und Länder hatten sich Mitte des Monats darauf geeinigt, dass bei einer deutschlandweiten Inzidenz von 35 die 3G-Regel greift.

Tests werden damit Pflicht um z.B. Zugang zu Krankenhäusern, Innengastronomie, Festen und Veranstaltungen oder auch beim Frisör zu erhalten. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler.

Ab heute muss in folgenden Einrichtungen und Läden nachgewiesen werden, ob man geimpft, genesen oder getestet ist:
Krankenhäuser, Altenheime, Tattoo-Studios, Theater, Oper, Pflegeheime, Friseure, Nagelstudios und Kosmetikstudios, Sonnenstudios, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielhallen und -banken, Clubs, Diskotheken, Bars und Restaurants, Konzerte, Kinos, Hotels, Sportveranstaltungen und auf Flugreisen.

Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, zwei kostenlose Testangebote pro Woche zu machen.

Auch werden ab dem 11. Oktober die Bürgertests nicht mehr kostenlos sein. Ungeimpfte müssen ab dann ihre Tests selbst bezahlen, wenn sie einen Nachweis benötigen.

Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen.

*Getestete mit negativem Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nocht älter als 48 Stunden). Genesene mit Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten. Stand: 10.08.2021

 

 

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