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Stadt Saarbrücken führt flächendeckend Maskenpflicht und 3G in der City ein

Um allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Aufenthalt während der Weihnachtszeit in der Innenstadt zu ermöglichen, wird die Landeshauptstadt Saarbrücken eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Mittwoch, 24. November, in Kraft tritt. Ab dann gilt in folgenden Bereichen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes:

  • Reichstraße (ab Saarbahngleise) bis zur Einmündung Trierer Straße/Faktoreistraße (inklusive Vorplatz der Europagalerie)
  • Bahnhofstraße
  • Kaiserviertel: Sulzbachstraße bis Ecke Lampertstraße, Rotenhofstraße bis Ecke Futterstraße, Futterstraße bis Kaiserstraße
  • Kath.-Kirchstraße
  • Hinterer Bereich der Gerberstraße (ab Ecke Kaltenbachstraße bis Gustav-Regler-Platz), Herbergsgasse
  • Gustav-Regler-Platz
  • Rabbiner-Rülf-Platz
  • St. Johanner Markt bis zur Bleichstraße einschl. zuführende Straßen: Kaltenbachstraße, Kappengasse, Türkenstraße jeweils bis Gerberstraße, Saarstraße, Fürstenstraße, Fröschengasse, Am Stiefel, Kronenstraße, Ev-.Kirchstraße, Cora-Eppstein-Platz, Fassstraße, Obertorstraße bis Ecke Bleichstraße
  • Tbilisser Platz

Die Maskenpflicht wird für alle Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres gelten, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Plakate in den entsprechenden Bereichen weisen auf die Maskenpflicht hin.

Maskenpflicht in Kombination mit 3G-Regelung
Während des Verzehrs von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden. Voraussetzung für die Entbindung der Maskenpflicht ist die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes. Mit dieser Regelung möchte die Landeshauptstadt Gästen der Saarbrücker City im rechtlich zulässigen Rahmen eine größtmögliche Sicherheit bieten.

Die Landeshauptstadt erlässt die Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes zur Corona-Pandemie. Darin wird die Ortspolizeibehörde ermächtigt, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Straßen und Plätzen anzuordnen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) werden die Einhaltung der Maskenpflicht beziehungsweise den Nachweis der 3G-Regel kontrollieren.

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