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Ab Samstag im Saarland: Geboostert gilt als 2G+ und Auslastung bei Events auf 30% gegrenzt

Landesregierung passt Corona-Verordnung an

Der Ministerrat hat am Donnerstag (9. Dezember 2021) die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie verabschiedet.

Ursprünglich hatte man sich bereits am Dienstag gemeinsam mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten auf eine umfangreichere Anpassung der 2G Plus Regelung verständigt, wollte mit der Veröffentlichung aber noch die Beratungen von Bund und Ländern am Donnerstag abwarten. Aufgrund neuer beunruhigender Erkenntnisse über Omikron hat der Ministerrat die Verordnung noch einmal angepasst, da die neuesten vorliegenden Daten darauf hindeuten, dass eine Grundimmunisierung nach zweifacher Impfung keinen ausreichenden Schutz vor der Infektion bieten könnte. Zudem wurde die Omikron-Variante am Donnerstag erstmals auch im Saarland nachgewiesen.

Die neue Verordnung tritt am Samstag (11. Dezember 2021) in Kraft.

Die Neuerungen im Überblick:

2G Plus

Als 2G-Plus-Nachweis gilt:

  • ein Impfnachweis in Verbindung mit einem Nachweis über die erfolgte Auffrischungsimpfung (in dem Fall brauchen geboosterte Menschen keinen separaten Test mehr)
  • ein Impf- oder Genesenennachweis in Verbindung mit einem Testnachweis

Teilnehmerzahl bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen

Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind im privaten Wohnraum oder im eigenen Garten im Innenbereich auf 50 und im Außenbereich auf 200 Personen (geimpft oder genesen) begrenzt.

Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden (Großveranstaltungen) wird die Teilnehmerzahl im Außenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 15.000 Personen und im Innenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 5.000 Personen beschränkt.

Damit darf z. B. auch das Ludwigsparkstadion beim Heimspiel des 1. FC Saarbrücken nur maximal 4.800 Zuschauer ausgelastet werden.

Erweiterung des 2G-Bereichs

Auch in Bibliotheken gilt künftig die 2G-Regel, ausgenommen davon bleiben universitäre Bibliotheken.

2G-Optionsmodell für Hochschulen

Die Einführung eines Optionsmodells ermöglicht es Hochschulen, neben der Anforderung eines 3G-Nachweises für den Präsenzunterricht auch einen 2G-Nachweis als Voraussetzung zur Teilnahme vorzusehen.

Ausnahmen für Minderjährige

Minderjährige Schüler:innen sowie Kita-Kinder, die älter sind als sechs Jahre, sind während der bevorstehenden Weihnachtsferien auch ohne das Schul- bzw. Kitazertifikat mit Testnachweis von den 2G/2G-Plus-Regelungen ausgenommen – sie benötigen in dieser Zeit allerdings einen tagesaktuellen Test. Für Kinder unter sechs Jahren besteht weiterhin keine Nachweispflicht.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Corona-Pandemie hat uns leider immer noch fest im Griff. Aber wir sind nicht machtlos: Wer sich impfen und boostern lässt, trägt entscheidend dazu bei, Corona die Stirn zu bieten. Gerade wegen Omikron ist das Boostern jetzt noch entscheidender. Dank unserer Impfallianz aus Arztpraxen, mobilen Teams, Krankenhäusern, Impfzentren und vielen Sonderaktionen in den Kommunen haben wir im Saarland erneut den Impfturbo gezündet. Wir werden alles daransetzen, den Turbo am Laufen zu halten und möglichst vielen Saarländerinnen und Saarländern noch in diesem Jahr eine Booster-Impfung anzubieten. Ich danke allen, die dazu beitragen!“

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Boostern hilft, über den Winter zu kommen. Boostern ist derzeit auch das, was nach allem was man derzeit weiß, am besten zur Eindämmung der Omikron-Variante hilft. Deshalb müssen wir alles tun, um möglichst viel zu Boostern und natürlich weiter auch die allgemeine Impfquote zu erhöhen.“

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