Ungeimpfte saarländische Lehrerin klagt beim Oberverwaltungsgericht gegen Coronaregeln
Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind am 09.12.2021 ein Normenkontroll- und ein Eilverfahren gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 01.12.2021 eingegangen. Die Antragstellerin macht unter anderem geltend, sie sei Lehrerin und habe sich entschieden, sich nicht impfen zu lassen.
Durch die erfolgte Verschärfung der Corona-Regeln werde sie vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben weitgehend ausgeschlossen. Die dadurch ausgelöste „mittelbare Impflicht“ verletze sie in ihren Grundrechten. Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen 2 C 277/21 und 2 B 278/21 geführt.