Wiederholter sexueller Missbrauch von Kindern – Saarbrücker (72) droht Sicherheitverwahrung
Ein 72-jähriger Mann aus Saarbrücken sitzt erneut vor Gericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Mann, der bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht hat und 21 Einträge in seiner Akte hat, wurde 2012 wegen des gleichen Delikts verurteilt. Nun soll er ein zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben und droht bei einer Verurteilung eine anschließende Sicherungsverwahrung.
Das mutmaßliche Opfer, ein Kind aus seiner Nachbarschaft, traf der Mann im Hausflur eines Mehrfamilienhauses. Er überredete das Mädchen, mit ihm nach oben zu fahren und wollte, dass es mit ihm in seine Wohnung geht. Vor der Tür angekommen, zog er das Kind am Arm in seine Wohnung und missbrauchte es schwer sexuell. Dabei soll er laut Anklage zu dem Kind gesagt haben, dass er und das zehnjährige Kind „für immer zusammen sein werden“. Nachdem er das Kind geküsst hatte, ließ er es gehen.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten des schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Körperverletzung. Der Prozess wurde im Saarbrücker Landgericht eröffnet und der Verteidiger des Angeklagten bestätigte, dass das Mädchen vor Gericht aussagen muss. Er sagte auch, dass sein Mandant sich im Laufe des Prozesses zur Person und zur Tat äußern werde.
Der Prozess wird im Mai fortgesetzt. Der Fall des Wiederholungstäters zeigt die Notwendigkeit, sexuellen Missbrauch von Kindern als schweres Verbrechen zu betrachten und hart zu bestrafen. Die betroffenen Kinder leiden oft lebenslang unter den Folgen des Missbrauchs. Es ist wichtig, dass die Gesellschaft Kindern in solchen Fällen beisteht und ihnen hilft, sich zu schützen.