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Das Mysterium der verschwundenen Burbach-Leiche – Polizei sucht nach Hinweisen

Saarbrücken – Die Staatsanwaltschaft hat im Fall der vermutlichen Leiche, die zunächst in Saarbrücken-Burbach vergraben wurde, eine Belohnerung ausgelegt. In dieser Angelegenheit wurde eine spezielle Telefonleitung für Hinweise eingerichtet, und die saarländische Polizei hat die Öffentlichkeit erneut um Unterstützung gebeten.

Im Jahr 2022 hatte die Polizei in Saarbrücken-Burbach in Verbindung mit einem mutmaßlichen Mordfall nach einer Leiche gesucht. Es wurde vermutet, dass die Leiche eines Mannes in einem schwer erreichbaren Bereich nahe der Saar begraben wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte der Mann zwischen 2012 und 2015 dort begraben worden sein.

Ein 30-jähriger Mann aus Saarbrücken steht nach wie vor unter Verdacht. Er ist bereits wegen eines im Jahr 2015 in Burbach begangenen Mordes verurteilt worden und verbüßt eine lebenslange Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken. Aufgrund neuer Hinweise kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Überreste der Leiche inzwischen an einen anderen Ort verlegt wurden.

Gemäß den Aussagen von Zeugen hat der 30-Jährige anderen Personen, die an der Tat nicht beteiligt waren, davon erzählt. Aus den bisherigen Untersuchungen geht hervor, dass das Opfer aus dem Ausland stammen könnte.

Die Polizei bittet die Öffentlichkeit um Unterstützung und stellt eine Reihe von Fragen. Sie möchten wissen, wer von der Tat durch den Verdächtigen gehört hat und wer Informationen über den Verbleib der Leiche hat. Sie suchen zudem nach Personen, die Informationen über mögliche Mitwisser liefern können. Darüber hinaus sind sie an Informationen über Personen interessiert, die dem Täter nach der Tat möglicherweise Hilfe geleistet haben. Sie bitten ebenfalls um Details über die Hintergründe der Tat und möchten Informationen über die Familie des Opfers erhalten.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat eine Belohnung von 3.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Identifizierung der Täter oder zur Ermittlung des Verbleibens der Leiche führen. Die Entscheidung über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt ohne Rechtsweg. Die Belohnung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, deren berufliche Pflicht die Verfolgung krimineller Aktivitäten ist.

Hinweise zur Aufklärung des Falles sind jederzeit willkommen und können unter der Rufnummer 0681/962-2133 an den Kriminaldauerdienst oder an jede andere Polizeidienststelle weitergegeben werden. Darüber hinaus wurden für die anonyme Hinterlegung von Hinweisen weitere Kanäle eingerichtet. Dazu zählen eine speziell für diesen Fall aktivierte Telefonnummer 0681/962-8050, ein Postfach mit der Bezeichnung „101809“ in 66018 Saarbrücken und ein Online-Formular namens „Hinweis geben“ auf der Webseite der saarländischen Polizei unter www.onlinewache.saarland.de.

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