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Falschfahrer auf zwei Rädern: 26-Jähriger Radfahrer auf der A620 gestoppt

Saarlouis – Da staunten die Autofahrer im Feierabendverkehr nicht schlecht: Die Polizei stoppte gestern Abend (20. Juli) einen Radfahrer, der als Falschfahrer auf der A620 zwischen Wadgassen und Saarlouis-Lisdorf unterwegs war. Der 26-jährige Radfahrer war gegen 18:15 Uhr auf der Autobahn in Richtung Luxemburg unterwegs. Einen kurzen Clip davon findet Ihr am Ende des Beitrages.

Der Vorfall ging am Ende zum Glück glimpflich aus. Die Polizei hat den Biker von der Autobahn gebracht. Zuvor hat der junge Mann hatte bereits zuvor für Aufsehen gesorgt und einen Notruf bei der Polizei ausgelöst. Er war nämlich schon auf dem Hinweg von Saarlouis nach Wadgassen mit seinem Fahrrad über die Autobahn gefahren.

Der Radfahrer wird nun mit größter Wahrscheinlichkeit wegen seines Verkehrsvergehen belangt werden. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen dieser beunruhigende Vorfall für ihn haben wird. Nach § 18 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Befahren von Autobahnen mit Fahrrädern grundsätzlich verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die genaue Höhe des Bußgeldes variiert und ist im Bußgeldkatalog geregelt. Nach der aktuellsten Fassung (Stand: September 2021) liegt das Bußgeld für das Befahren einer Autobahn mit einem Fahrrad bei mindestens 75 Euro. Hinzu kommen in der Regel noch Gebühren und Auslagen, was zu einer Gesamtsumme von etwa 100 Euro führen kann.

Hier ein Clip von dem Radfahrer auf der Autobahn:

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