Todeskampf auf dem Balkon: Prozess nach tödlichem Machetenangriff gestartet

Saarbrücken – Im Landgericht Saarbrücken nimmt aktuell ein tragischer Fall seinen juristischen Verlauf, der die Zuschauer im Gerichtssaal immer wieder schockiert und sprachlos zurücklässt. Der Angeklagte im Fall ist der 55-jährige Erich B.. Ihm wird der schwere Vorwurf des Totschlags an seinem gesetzlichen Betreuer Jörg B. gemacht, der zum Zeitpunkt des tragischen Ereignisses 60 Jahre alt war.

In der Hauptverhandlung am Montag legte Oberstaatsanwalt Stephan Wern die bedrückenden Details der Anschuldigungen dar. Der Ursprung des Dramas liegt in einer Auseinandersetzung, die sich am Nachmittag des 28. März in der Wohnung des Angeklagten zutrug. Der Streitpunkt soll eine Geldangelegenheit gewesen sein. Während der Konfrontation soll Erich B. ein Springmesser gezogen und seinen Betreuer mehrmals damit attackiert haben, woraufhin dieser schwere Verletzungen erlitt, unter anderem am Kopf und Oberkörper. Laut Anklage soll eine der Attacken das Herz des Betreuers erreicht haben, nachdem sie Lunge und eine Rippe durchbohrt hatte.

Trotz der schweren Verletzungen gelang es Jörg B., auf den Balkon im dritten Stock zu fliehen. Die Anklage besagt, dass Erich B. ihm jedoch folgte, diesmal bewaffnet mit einer 45 Zentimeter langen Machete. Zwei Hiebe trafen Jörg B., einer davon fügte ihm eine gravierende Verletzung an der Wirbelsäule zu, hat sie in Teilen durchtrennt. Trotz der raschen Einlieferung in ein Krankenhaus konnte das Leben des Betreuers nicht gerettet werden; er erlag den Folgen des erheblichen Blutverlustes.

Eine Zeugin, die im selben Gebäude wohnt, schilderte die verzweifelten Momente von Jörg B.’s Todeskampf während ihrer Aussage vor Gericht. Sie beschrieb seine blutüberströmten Hände und die offensichtliche Todesangst, die sie in ihm wahrnehmen konnte „Er wollte nicht sterben“. Währenddessen unternimmt der Angreifer einen Versuch, sich selbst das Leben zu nehmen. Er setzt hierzu die Machete an seinem Hals an und fügt sich eine tiefe Schnittwunde zu – jedoch ohne tödlichen Ausgang.

Die Verteidigung von Erich B. plädiert darauf ab, seine Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat in Frage zu stellen, da es Hinweise darauf gibt, dass er möglicherweise nur vermindert schuldfähig ist. Deshalb ist Erich B. auch wegen Totschlags angeklagt, nicht wegen Mordes. Bis jetzt hat Erich B. zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Prozess wird in den kommenden Tagen fortgesetzt, während alle Beteiligten auf eine Klärung der tragischen Ereignisse hoffen.

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