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Ehemaliger Saarlouiser Neonazi Peter S. als Mörder verurteilt!

Saarlouis/Koblenz: Mehr als drei Jahrzehnte nach einem rechtsradikalen Mordanschlag im Saarland hat das Oberlandesgericht Koblenz Peter Sch. aus Saarlouis wegen Brandstiftung, Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen verurteilt. Der heute 52-jährige Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat gerade einmal 20 Jahre alt. Da er somit noch als Heranwachsender galt, kam bei seiner Verurteilung das Jugendstrafrecht zur Anwendung.

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Dieses Strafrecht verfolgt primär einen erzieherischen Ansatz, und die Höchststrafe liegt bei zehn Jahren. Dennoch verurteilte die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Konrad Leitges den Angeklagten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten, wodurch das Gericht unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft blieb, die Ende September neuneinhalb Jahre Haft gefordert hatte.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer den Standpunkt vertreten, Peter Sch. nur wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Während des Prozesses gab Sch. zu, während des Brandanschlags vor Ort gewesen zu sein, jedoch behauptete er, dass ein anderer ehemaliger Neonazi das Feuer gelegt hätte. Bei diesem Anschlag verlor der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah, ursprünglich aus Ghana, sein Leben. Er erlag seinen Verletzungen im Krankenhaus, nachdem er zunächst aus dem als Asylantenheim genutzten Hotel „Weißes Rößl“ gerettet worden war. Andere Bewohner des Hauses sprangen in ihrer Panik aus dem Fenster und erlitten dabei Knochenbrüche.

Der Fall geriet schnell in Vergessenheit, und Peter Sch. war bereits früh im Visier der Ermittler. Den entscheidenden Wendepunkt brachte eine Party, auf der Sch. mit der Tat prahlte. Eine Anzeige führte dazu, dass die Ermittlungen nach so vielen Jahren wieder aufgenommen wurden.

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