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Verfolgungsjagd! Verkehrsrowdy mähte Zäune und Schilder nieder!

Schweres Blech-Malheur in Walpershofen! Ein 20-jähriger Saarbrücker zeigte gestern Nacht, wie man mit einem Mazda und einer Portion Übermut eine ganz persönliche Crash-Show hinlegen kann. Gegen 23:30 Uhr geriet der Jungspund in der Walpershoferstraße außer Kontrolle, als er die Linkskurve mit einer ordentlichen Portion Gas nahm.

Sein Mazda verwandelte sich kurzerhand in eine Drehorgel und prallte gegen ein Verkehrsschild und einen Holzpfosten. Doch der Crash war noch nicht genug. Unbeeindruckt von den Spuren seiner Zerstörungsfahrt, riss der 20-Jährige einen Vorgartenzaun auf einer beeindruckenden Länge von zehn Metern mit und walzte dabei ein weiteres Verkehrsschild nieder.

Statt sich nach diesem spektakulären Auftritt zu verstecken, steuerte der mutige Fahrer seinen ramponierten Mazda weiter durch die Straßen. Augenzeugen, die das Action-Spektakel beobachteten, alarmierten prompt die Ordnungshüter. Als die Polizei im Eiltempo zum Ort des Geschehens kam, wurde der flotte Mazda am Ortseingang von Walpershofen gesichtet. Das Streifenkommando heftete sich an die Fersen des Rennfahrers.

Doch an der Einmündung zum Russenweg wurde die Flucht strategisch schwieriger. Unbeeindruckt von der bevorstehenden Kontrolle versuchte der wagemutige Saarbrücker, mit seinem Gefährt über eine rote Ampel abzubiegen. Ein Missgeschick – sein Mazda landete nicht auf der Überholspur, sondern auf den Schienen der Saarbahn, wo er sich prompt festfuhr. Das war das Ende der rasanten Fahrt.

Den Rest des Abends versuchte der 20-Jährige nun zu Fuß zu flüchten, doch die Polizisten waren schneller auf den Beinen. Die anschließende Kontrolle offenbarte dann das volle Programm: Kein Führerschein, ein Hauch von Alkohol im Blut, und als Sahnehäubchen fanden die Ordnungshüter auch noch Betäubungsmittel im Mazda.

Ein Abschleppdienst durfte sich um das Überbleibsel des Crash-Spektakels kümmern – den ziemlich mitgenommenen Mazda. Eine Blutprobe wurde dem risikofreudigen Fahrer entnommen. Jetzt darf er sich auf eine Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einstellen.

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