Fußgängerin angefahren und verletzt liegen gelassen!
Gestern gegen 20:30 Uhr, überquert eine weibliche Fußgängerin die Karl-Janssen-Straße in Völklingen. Die Passantin befindet sich bereits auf der linken Fahrbahn, als ein Pkw, welcher in Fahrtrichtung Hohenzollernstraße geführt wird, auf die Gegenfahrbahn geriet und mit der Fußgängerin kollidierte. Diese wird hierdurch zu Boden geworfen und an einem Bein sowie am Arm verletzt. Folgend entfernt sich der Pkw, ohne sich um die Verletzte zu kümmern, von der Unfallörtlichkeit.
Der Pkw wird wie folgt beschrieben: Peugeot 206 oder 208, schwarze oder dunkelblaue Farbe, keine Kennzeichen angebracht! Zeugen, oder Personen die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Völklingen, unter der Telefonnummer: 06898-2020 in Verbindung zu setzen.
Hintergrund Unfallflucht: In Deutschland ist Unfallflucht gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Diese Straftat wird als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet. Die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes sind: