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Polizei: Falschmeldungen über verschwunden Kinder im Umlauf!

Zurzeit verzeichnet die Polizei im Saarland ein erhöhtes Anruferaufkommen, da verängstigte Eltern aufgrund von Meldungen in WhatsApp-Gruppen und anderen sozialen Netzwerken besorgt sind. In einer zirkulierenden Sprachnachricht bei WhatsApp berichtet eine Frau fälschlicherweise, dass sie bei mehreren Polizeidienststellen angerufen habe und erfahren habe, dass Kinder verschwunden seien. DIES IST NICHT DER FALL! Es gibt keine bestätigten Fälle, in denen Kinder im Saarland entführt und an anderer Stelle wieder ausgesetzt wurden. Die Ersteller solcher Nachrichten können unter Umständen strafrechtlich belangt werden und setzen Eltern grundlos in Angst und Schrecken. Die Polizei bittet darum, solche Fehlinformationen nicht zu teilen oder weiterzuleiten.

 

Hier ist der Facebook-Post der Polizei Saarland im Wortlaut:+++Kursierende FAKE – Mitteilungen zu verschwundenen oder entführten Kinder im Saarland+++Aufgrund einer Vielzahl von Mitteilungen, die die Polizei in den letzten Tagen erreicht hat, teilt das Landespolizeipräsidium mit, dass aktuell keine solchen Fälle dieser Art polizeilich bekannt sind.Es handelt sich um Falschmeldungen, die auf diversen Plattformen kursieren.

Die Polizei empfiehlt, diese Meldungen nicht zu teilen, da sie zu Verunsicherungen bei Eltern, Kindern und Schulen führen können. Aufgrund dessen gibt es hier noch einmal unserer Hinweise zum Phänomen „Kinderansprecher“, um sich im Fall der Fälle richtig zu verhalten. Was versteht die Polizei darunter? Und wie schütze ich mein Kind? Im Alltag Ihrer Kinder lauern zahlreiche Herausforderungen und nicht immer sind wir in unmittelbarer Nähe, um in Situationen eingreifen zu können. Im Hinblick auf die Thematik „Kinderansprecher“ können wir unseren Kindern jedoch durch einfache Verhaltenshinweise Sicherheitsgefühl schenken und Ihnen somit für den Ernstfall einen wichtigen Vorsprung einräumen.

 

Das Ansprechen von Kindern durch Fremde stellt nicht per se eine Straftat dar. Ein vermeintlich „unbefangenes Kontaktaufnehmen“ durch „harmloses Ansprechen“ kann sich jedoch für das Kind schnell in eine unangenehme und mitunter höchstgefährliche Situation verwandeln. Wir geben Tipps!

 

Wie kann ich vorbeugen?

  • Treffen Sie feste Absprachen mit Ihrem Kind. Halten Sie es zur Pünktlichkeit an. Erklären Sie, wohin Sie gehen und wann Sie wieder zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann und wo es im Notfall Hilfe bekommt.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind möglichst gemeinsam mit anderen Kindern in die Schule oder zum Spielplatz geht.
  • Lehren Sie ihr Kind, Distanz zu Fahrzeugen und Fremden einzuhalten und auf keinen Fall auf Zuruf an ein Auto heranzutreten. Es sollte dem Kind ausdrücklich erlaubt werden, eine Aufforderung oder einen Zuruf von Fremden zu ignorieren! Auch muss es wissen, dass es keine Geschenke von Fremden annehmen darf.
  • Sollte Ihr Kind einmal gegen Regeln verstoßen, schimpfen Sie nicht, sondern gehen Sie die getroffenen Absprachen erneut ruhig durch. Sollte Ihr Kind immer wieder Vorwürfe ernten, wird es sich im Wiederholungsfall möglicherweise aus Angst nicht mehr offenbaren.
  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten sollte, damit es im Notfall richtig reagiert. Wird es durch einen Fremden angesprochen oder gar bedrängt, sollte es sofort weglaufen und schreien! Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen und wissen, wie es im Notfall selbst die Polizei rufen kann, beispielsweise auch ohne Guthaben über das Handy.
  • Gehen Sie die Wege gemeinsam mit Ihrem Kind ab und schauen Sie zusammen nach „Rettungsinseln“. Dies sind z. B. Geschäfte, in denen die Kassiererin angesprochen werden kann, eine Arztpraxis oder Apotheke, schlichtweg Häuser von Bekannten oder eine nahegelegene Polizeidienststelle. Oftmals gibt ein Täter sein Vorhaben auf, wenn ein Kind durch Klingeln an einem Haus auf die Situation aufmerksam macht.
  • Nehmen Sie sich im Alltag Zeit, um mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse und Sorgen zu sprechen. Es sollte stets erzählen dürfen, wenn ihm etwas komisch vorgekommen ist. Bestärken Sie es darin und schützen Sie Ihr Kind durch Vertrauen. Kinder sollten im Alltag Respekt und Selbstvertrauen erfahren, da Täter bevorzugt unsichere und unselbständig wirkende Kinder ansprechen. Wir empfehlen ausdrücklich Selbstverteidigungs- oder Selbstbehauptungskurse für Kinder.

 

Wie verhalte ich mich im Akutfall?

  • Wurde Ihr Kind von einer fremden Person angesprochen oder sogar bedrängt, versuchen Sie
  • zunächst Ruhe zu bewahren,
  • vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es jetzt bei Ihnen sicher ist und
  • loben Sie es dafür, dass es sich Ihnen direkt offenbart hat,
  • schenken Sie ihrem Kind Glauben und
  • hören Sie aufmerksam zu, ohne Vorhaltungen zu machen.
  • Verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei! Je früher wir in den Fall eingebunden werden, umso höher sind unsere Chancen, die Person im Rahmen der Fahndung zu finden und ihre Absichten zu klären!

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich auf unserer Internetseite unter: https://www.saarland.de/…/sonsti…/sonstigedown_node.html

 

 

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