Neun Hundewelpen ausgsetzt! Peta lobt Belohnung aus!
Einem Medienbericht zufolge wurden innerhalb von sechs Wochen neun Hundewelpen im Saarland ausgesetzt. Zuletzt wurden am 12. März eine lebende Hündin auf dem Kirmesplatz in Neunkirchen und am 8. März ein toter Cocker-Spaniel-Mix-Rüde in Neunkirchen-Wiebelskirchen entdeckt. Dort ereignete sich auch am 6. März der erste Fall der Serie, als ein etwa sechs Monate alter Schäferhund-Welpe tot aufgefunden wurde. In den darauffolgenden Wochen gab es weitere Funde von toten Hundekindern, darunter ein Bulldogge-Mix in Bexbach, ein Cocker-Spaniel-Mix zwischen Ottweiler und Wiebelskirchen, und ein Französische Bulldogge-Mix im Saarbrückener Stadtteil Gersweiler. Der Labrador-Pasron-Russell-Mix Pina wurde lebend auf dem Ottweiler OBG-Gelände gefunden. Keiner der Vierbeiner war mit einem Transponder versehen. Alle sind an abgelegenen Orten zurückgelassen worden. Ob die Fälle miteinander zusammenhängen, ist bislang unklar. Wer Hinweise hat oder einen weiteren Hund entdeckt, wird dazu aufgerufen, sich bei der Polizei zu melden.
„Nicht selten handelt es sich bei solchen Funden um Opfer aus dem illegalen Welpenhandel – beispielsweise um Hunde, die zuvor an Erkrankungen litten und nicht medizinisch versorgt wurden oder zu alt sind, um über Onlineportale verkauft zu werden. Wir möchten helfen aufzuklären, wer hinter dieser Tatserie steht“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach dem oder den skrupellosen Unbekannten unterstützen, die sich für den Tod und die Gefährdung der überlebenden Welpen schuldig machen. Wer mit Lebewesen so umgeht, muss bestraft werden, bevor weitere Tiere gefährdet werden.“
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Töten von Tieren laut Paragraf 4 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
Adoptieren statt kaufen
Hunde beim Züchter zu kaufen, verschärft die Notsituation von heimatlosen Tieren. In deutschen Haushalten leben bereits über 10,6 Millionen Hunde [1]. Um die Nachfrage nach bestimmten „Rassen“ zu befriedigen, „produzieren“ Züchter jedoch weiterhin reichlich Nachwuchs – dabei werden jährlich allein in Deutschland insgesamt etwa 350.000 Tiere im Tierheim abgegeben oder einfach ausgesetzt. 25 bis 30 Prozent der Tiere bleiben ein Jahr oder länger im Tierheim. PETA appelliert daher an alle Tierfreunde, die Zucht nicht zu unterstützen und stattdessen einem hilfsbedürftigen Tier aus dem Tierheim ein Zuhause zu schenken.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der an der Tat beteiligten Personen zu helfen.