Versöhnungsurlaub eskaliert! Saarbrücker schlägt seine Freundin fast tot!
Ein Mann aus dem Saarland ist vom Landgericht Köln zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 37-Jährige wurde in zwei Fällen der gefährlichen Körperverletzung sowie wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen. Der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs konnte hingegen nicht zweifelsfrei bewiesen werden, auch wenn es laut Urteilsbegründung Hinweise darauf gegeben habe.
Die Verbrechen des Angeklagten begannen bereits im April 2024. Am Morgen des 5. April lauerte der Mann seiner damaligen Partnerin im Garten ihres Hauses in Saarbrücken auf. Unter Schlägen zwang er sie zurück ins Haus, wo er sie so schwer verletzte, dass sie zu Boden stürzte. Dort trat er mehrfach mit großer Wucht gegen ihren Kopf und in ihr Gesicht. Der Mann, ein ehemaliger Fallschirmjäger der Bundeswehr mit mutmaßlicher Nahkampfausbildung, nutzte seine körperliche Überlegenheit in erschreckender Weise aus.
Einen Monat später, Anfang Mai, versuchte das Paar offenbar, ihre Beziehung zu kitten, und reiste gemeinsam nach Köln. Doch die geplante Versöhnung endete in einer Nacht voller Gewalt. Nachdem die Frau in einem Club mit einem anderen Mann gesprochen hatte, wurde der Angeklagte von Eifersucht überwältigt. Im Hotelzimmer schlug er brutal mit Fäusten auf sie ein. Die Gewalt nahm weiter zu: Er fesselte die Frau mit einem Gürtel an Händen und Füßen, knebelte sie und hielt sie über 36 Stunden im Zimmer fest.
Die Folgen der Misshandlungen waren verheerend: Die Frau erlitt schwerste Verletzungen, darunter einen Rippenserienbruch, der nach Angaben eines Rechtsmediziners lebensbedrohlich war. Ihre Augen waren durch Schwellungen fast vollständig geschlossen, und ihr Gesicht war so stark mit Hämatomen übersät, dass die Hautfarbe nicht mehr erkennbar war. Zudem verlor die Frau durch die Härte der Schläge das Bewusstsein und nässte sich ein.
Der Angeklagte räumte die Taten ein und begründete seine Gewaltausbrüche mit Eifersucht. Vor Gericht zeigte er sich reumütig: „Mein Fehlverhalten kann man nicht beschönigen.“ Den Vorwurf des sexuellen Übergriffs bestritt er jedoch vehement. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beweislage für diesen Vorwurf nicht ausreichte, um eine Verurteilung auszusprechen.
Die schwere Strafe von achteinhalb Jahren Haft spiegelt die Brutalität der Taten und die massiven physischen sowie psychischen Folgen für das Opfer wider. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)