
Schüsse an der Grenze – Verfolgungsjagd sorgt für Aufsehen
Saarbrücken/Stiring-Wendel – Ein spektakulärer Vorfall an der deutsch-französischen Grenze sorgt für politische wie juristische Diskussionen: Am Montag kam es am Grenzübergang „Goldene Bremm“ bei Saarbrücken zu einer dramatischen Verfolgungsjagd mit Schussabgabe durch deutsche Bundespolizisten – teilweise auf französischem Staatsgebiet.
Gegen 10 Uhr wollten Beamte der Bundespolizei einen Lieferwagen mit mehreren Insassen anhalten und kontrollieren. Doch der Fahrer gab Gas, steuerte das Fahrzeug direkt auf die Beamten zu und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit Richtung Frankreich. Die Polizisten nahmen umgehend die Verfolgung auf – auch über die Grenze hinweg. Die Jagd führte durch die Straßen von Stiring-Wendel, nahe der saarländischen Grenze.
Um das Fahrzeug zu stoppen, feuerten die Beamten insgesamt elf Schüsse auf das flüchtende Fahrzeug ab – neun davon auf französischem Boden. Glücklicherweise wurde bei dem Einsatz niemand verletzt. Die Verfolgungsjagd endete in der Nähe eines Campingplatzes. Der Fahrer flüchtete zu Fuß, ein 17-jähriger Beifahrer wurde festgenommen – er ist inzwischen wieder auf freiem Fuß und schweigt zum Geschehen.
Für Aufsehen sorgt nun weniger die Jagd an sich als vielmehr die Frage: Darf die deutsche Polizei in Frankreich schießen? Die französische Zeitung Républicain Lorrain berichtet ausführlich über den Vorfall und stößt damit eine juristische Debatte an.
Tatsächlich erlaubt das Schengener Durchführungsabkommen grenzüberschreitende Verfolgungen unter bestimmten Bedingungen. Auch der Einsatz von Schusswaffen ist unter strengen Voraussetzungen gedeckt – etwa in Notwehr oder zum Schutz von Leben. Da der Lieferwagen offenbar gezielt auf die Beamten zufuhr, wird nun wegen versuchten Mordes ermittelt. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wären die Schüsse wohl rechtlich gedeckt.
Der flüchtige Fahrer, bei dem es sich laut Behörden um ein Mitglied der fahrenden Gemeinschaft handelt, ist weiterhin untergetaucht. Die Ermittlungen der deutschen und französischen Polizei laufen – auch zur genauen Rekonstruktion der Abläufe und zur Prüfung der Rechtslage.
Bemerkenswert: Deutsche Behörden haben den Vorfall bislang nicht öffentlich gemacht – erst durch die Berichterstattung französischer Medien wurde der Fall publik. JETZT den neuen Blaulichtreport Saarland WhatsApp-Kanal abonnieren und IMMER DIREKT auf dem Laufenden bleiben (hier klicken)