Geschwindigkeitskontrollen im Saarland Ankündigung der Kontrollörtlichkeiten und -zeiten

In der Zeit von Montag, 11. Mai 2020, bis Sonntag, 17. Mai 2020, werden durch die saarländische Polizei an nachfolgend aufgeführten Örtlichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt:

Montag, 11.05.2020

   - B 423 zwischen Homburg und Blieskastel
   - BAB 6 zwischen der Landesgrenze zu Frankreich und dem AK 
     Neunkirchen
   - BAB 620 zwischen dem AD Saarbrücken und dem AD Saarlouis

Dienstag, 12.05.2020

   - Homburg
   - L 157 im Bereich Weiskirchen
   - BAB 8 zwischen der AS Heusweiler und dem AK Neunkirchen

Mittwoch, 13.05.2020

   - St. Wendel
   - L 158 im Bereich Losheim
   - BAB 620 zwischen dem AD Saarlouis und dem AD Saarbrücken

Donnerstag, 14.05.2020

   - B 10 zwischen Eppelborn und Neububach
   - BAB 1 zwischen der AS Eppelborn und der AS Riegelsberg
   - BAB 8 zwischen der Landesgrenze zu Luxemburg und der AS Merzig

Freitag, 15.05.2020

   - Stadtbereich Saarbrücken
   - B 419 im Bereich Perl-Besch
   - BAB 623 zwischen dem AD Friedrichsthal und Saarbrücken-Rodenhof

Samstag, 16.05.2020

   - Neunkirchen
   - B 51 zwischen Saarhölzbach und Merzig

Sonntag, 17.05.2020

   - Merzig
   - B 51 zwischen der Landesgrenze zu Frankreich und Saarbrücken

Hinweis:

Bei den angekündigten Messstellen handelt es sich um Unfallörtlichkeiten, die nach Unfallhäufung, Unfallfolgen und Unfallursachen ausgewählt wurden.

Über die angekündigten Kontrollen hinaus sind weitere Geschwindigkeitskontrollen möglich. Aus einsatztechnischen Gründen können auch angekündigte Kontrollen entfallen.

Weitere Infos der Polizei im Internet unter: www.polizei.saarland.de

Achtung, härtere Strafen!

Die neue Straßenverkehrsordnung ist am 28. April in Kraft getreten. Für den Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung ergeben sich folgende Änderungen:

1. Fahrverbote schon bei geringeren Überschreitungen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts werden ab 21 km/h, außerorts ab 26 km/h, mit Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet.

2.Härtere Strafen bei Tempoverstößen

Gleichzeitig mit den neuen Bestimmungen zu Fahrverboten setzte die Regierung auch einen verschärften Bußgeldkatalog um. Davon betroffen sind aber nur Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht mit Punkten und/oder Fahrverboten belegt werden. Hier müssen Autofahrer jetzt doppelt so viel zahlen wie bislang. Etwa im Bereich von 16 bis 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sind es nun 60 statt 30 Euro.

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