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Heizöl statt Diesel – Zoll deckte Steuerhinterziehung auf

Mehr als 2.200 Liter Heizöl entdeckte der Zoll vergangene Woche in einem Lagerraum eines Handwerksbetriebs im Landkreis Saarlouis. Das Heizöl wurde verbotenerweise in Fahrzeugen verwendet.

Steuerhinterziehung! Heizöl ist rot eingefärbter und gekennzeichneter Kraftstoff, der günstiger besteuert wird (61,35 Euro/1.000 Liter) als Dieselkraftstoff (470,40 Euro/1.000 Liter). Das Heizöl mit dem günstigeren Steuersatz ist jedoch zweckgebunden und darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden.

Hinter einem Materiallager befand sich die Heizöltankstelle, die aus drei Tanks bestand, und mit einem Schlauch sowie einer Zapfpistole zur Entnahme des Heizöls hergerichtet war. Mindestens zwei der Firmenfahrzeuge wurden mit Heizöl betrieben. Um festzustellen, ob Dieselkraftstoff oder Heizöl verwendet wird, saugen die Zöllner mittels eines Probenhebers Kraftstoff aus dem Tank an.

In einem Schauglas sieht man bereits die Farbe des Kraftstoffs. Ergänzend wird ein chemischer Test durchgeführt, der anzeigt, ob die Probe auch den Markierstoff von Heizöl enthält. Gegen den Firmeninhaber wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Der bisher festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf rund 1.100 Euro.

Das gelagerte Heizöl wurde versiegelt und darf vorerst nicht mehr verwendet werden. Wenn das Siegel durch Unbefugte abgelöst oder entfernt wird, macht sich der- oder diejenige wegen Siegelbruchs strafbar. Die weiteren Ermittlungen, die das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main – Dienstsitz Kaiserslautern übernahm, dauern noch an.

Hintergrundinformation: Heizöl ist mit roter Farbe und einem Markierstoff gekennzeichneter Dieselkraftstoff. Gekennzeichnetes Heizöl darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden. Verheizen bedeutet Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Erzeugung von Wärme.

PM/Foto ZOLL

 

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