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Nötigung im Straßenverkehr BAB 1, Höhe AD Nonnweiler

Nonnweiler. Wie am gestrigen Tage erst bekannt wurde, kam es am Freitag, dem 22.12.2018 gegen 14:35 Uhr auf der BAB 1, in Höhe des AD Nonnweiler zu einer Nötigung im Straßenverkehr. Ein 56-jähriger Mann aus St. Wendel befuhr mit seinem Pkw der Marke Renault, Typ Laguna, die BAB 1 aus Richtung Saarbrücken kommend in Richtung Trier.

Im Bereich des Autobahndreieckes Nonnweiler, an dem Übergang zur BAB 62, wurde er von einem anderen Pkw-Fahrer trotz Überholverbot überholt. Um auf die Gefährlichkeit dieser Situation aufmerksam zu machen, hupte der 56-jährige. Der unbekannte Überholer drosselte hierauf stetig seine Geschwindigkeit, bis er schließlich auf der Autobahn anhielt, um den Überholten zur Rede zu stellen. Dieser wurde hierdurch ebenfalls genötigt, auf der BAB anzuhalten.  

Durch die Polizei St. Wendel wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den bislang unbekannten Überholer eingeleitet.

Eventuelle Zeugen werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion St. Wendel unter der Tel.Nr. 06851 – 89 80 in Verbindung zu setzen.

Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der saarländischen Polizei.

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